Asyl gehört zu den Grundrechten

Betr.: "Sie durften einreisen", Rundschau vom 20. Dezember

Flüchtlinge herzlich willkommen — aber auch vor meiner Haustür? Deutschland ist ein weltoffenes, gastfreundliches Land, versichern der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach und die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier. Natürlich dürfen in der BRD Notleidende um Zuflucht bitten, aber nur, wenn sie einen richtigen Krieg wie in Syrien erlebt haben. "Armutsflüchtlinge", die "nicht so richtig" an Leib und Leben bedroht sind, sollen bleiben, wo sie sind?! Man sollte daran erinnern, dass das Recht auf Asyl Bestandteil des Grundgesetzes ist — und kein Gunsterweis.

Hilmar Hecker, Marèesstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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