Corona-Überbrückungshilfe 500 Euro Finanzspritze für Studenten

Wuppertal · Studierende, die sich in einer akuten, finanziellen Notlage befinden, können jetzt bis zu 500 Euro Überbrückungshilfe beantragen. Vergeben wird der Zuschuss über das Hochschul-Sozialwerk der Uni Wuppertal. Wer Anspruch auf die finanzielle Unterstützung hat und wie sie angenommen wird, haben wir uns von Fritz Berger vom Hochschul-Sozialwerk erzählen lassen.

 Der Campus Grifflenberg der Uni Wuppertal.

Der Campus Grifflenberg der Uni Wuppertal.

Foto: arturimages/Tomas Riehle

„Persönlich mache ich mir vor allem finanzielle Sorgen. Meinen 450-Euro-Job kann ich aktuell nicht ausüben, aber Miete muss ich trotzdem zahlen“, erzählte uns Soufian Goudi, AStA-Vorsitzender der Uni Wuppertal und Student der Politik- und Wirtschaftswissenschaften, bereits Anfang April auf die Nachfrage, wie die Corona-Pandemie seinen Alltag verändert hat. Mittlerweile ist es Ende Juni, viele Betriebe befinden sich nach wie vor in Kurzarbeiten, Studierende konnten ihre 450-Euro-Jobs nicht ausüben oder haben sie ganz verloren. Laufende Kosten müssen trotzdem gedeckt werden. Von welchem Geld, diese Frage bereitet einem Großteil der Studierenden existenzielle Sorgen.

Um ihnen finanziell unter die Arme zu greifen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der vergangenen Woche bekannt gegeben, ihnen mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen zu helfen. Das Geld wird über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben und ist für diejenigen bestimmt, die sich nachweislich in einer akuten Notlage befinden. Mit diesem Geld können Studierende vorerst für die Monate Juni, Juli und August einen Zuschuss von maximal 500 Euro beantragen.

Wuppertal stehen von den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe insgesamt 907.000 Euro zur Verfügung, berichtet Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks. Stand Montag, 22. Juni 2020, sind bereits über 1.500 Anträge beim Hochschul-Sozialwerk eingegangen. Allerdings erhalten nach aktuellem Stand nur knapp 500 der Anträge eine Förderung. Fritz Berger erklärt, wie die Differenz zwischen den Zahlen zustande kommt: „Nicht alle Anträge wurden vollständig eingereicht, manchmal fehlt etwas oder eine Angabe ist nicht korrekt. Das kann noch von den Antragstellenden korrigiert werden. Andere Anträge wiederum erfüllten nicht die Kriterien, um von der Überbrückungshilfe zu profitieren.“

Wer mehr als 500 Euro auf seinem Konto liegen hat, hat keinen Anspruch auf Zuschuss. Profitieren können nur Studierende, die nachweislich über weniger als 500 Euro verfügen. Wer unter 100 Euro auf dem Konto hat, erhält den Höchstsatz von 500 Euro Überbrückungshilfe, wer bis 200 Euro hat, erhält 400 Euro Zuschuss, und so weiter. Angegeben werden muss bei der Antragstellung nicht nur der aktuelle Kontostand, sondern auch die Kontobewegungen der letzten Wochen. Stand Montag sind es trotzdem immerhin 215.000 Euro, die bisher als Überbrückungshilfe an Wuppertaler Studierende ausgezahlt werden können. Über die Hälfte der Empfänger hat Anspruch auf den Überbrückungshilfe-Höchstsatz von 500 Euro. Ein Wert, der prägnant zeigt, wie hart die Corona-Krise die Lebenswelt der Uni-Generation tatsächlich getroffen hat.

Für Unmut sorgte zeitgleich in den letzten Tagen die Bekanntmachung der Uni Wuppertal, die Rückmeldefrist und somit die Fälligkeit der Semestergebühren von über 300 Euro in diesem Jahr um einen Monat vorzuverlegen. Bisher lag das Fristende für die Rückmeldung zum Wintersemester Mitte September, in diesem Jahr muss eine Rückmeldung bereits bis Mitte August erfolgt sein. Jasmine Ait-Djoudi, Leiterin der Universitätskommunikation, erklärt die bereits vor der Corona-Pandemie festgelegte Änderung: „Die Einschreibeordnung wurde auf einen Senatsbeschluss hin, dem auch die Studierenden zugestimmt haben, geändert. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass beide Gruppen (Rückmeldungen und Ersteinschreibungen) zunehmend zu einer späten (knappen) Rückmeldung beziehungsweise Einschreibung neigen. Diese Tatsache führte dazu, dass am Ende viele Studierende unter anderem ihre Semestertickets nicht rechtzeitig zur Verfügung hatten.“ Dass die Änderung der Rückmeldefrist ausgerechnet mit der Corona-Pandemie zusammenfallen würde, war damals noch nicht abzusehen. „Wir suchen nach einem Kompromiss, um den Studierenden entgegenzukommen. Ein gemeinsamer Gesprächstermin ist bereits angesetzt“, beschwichtigt Jasmine Ait-Djoudi aufgebrachte Gemüter.

Noch bis Ende Juni kann für den aktuellen Monat ein Antrag auf Überbrückungshilfe eingereicht werden. „Unsere Mitarbeiter werden jetzt geschult und beginnen nächste Woche mit der Bearbeitung der Anträge“, berichtet Fritz Berger vom Hochschul-Sozialwerk. Auf die Frage, wann mit den ersten Zahlungen zu rechnen sei, antwortet er: „So bald wie möglich.“ Mehr Infos zur Überbrückungshilfe gibt es beim Hochschul-Sozialwerk der Uni Wuppertal (hier klicken).

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