Jahresabschluss 2023 Rechtzeitig Rechnungen an die Stadt schicken

Wuppertal · Firmen, die noch offene Forderungen an die Stadt Wuppertal haben, müssen Fristen beachten, um eine rechtzeitige Bearbeitung ihrer Rechnungen sicherzustellen.

 Symbolbild.

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Foto: Gerd Altmann

Unternehmen, die in diesem Jahr für die Stadt, für das Jobcenter oder für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Leistungen erbracht haben, sollten deshalb ihre Forderungen kurzfristig einreichen.

Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30. November 2023 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens 5. Dezember bei der Stadt vorliegen. Für Leistungen, die noch im Dezember erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bis spätestens einschließlich 10. Januar 2024. Alle Forderungen für das aktuelle Jahr, die nach diesem Stichtag eingehen, werden buchhalterisch erst dem Jahr 2024 zugeordnet.

Bevorzugt sollten Rechnungen per Mail an Rechnungen-fibu@Stadt.Wuppertal.de eingereicht werden (pro Mail nur eine Rechnung und nur eine pdf-Datei!). Nur wenn technisch nicht möglich, gehen Papierrechnungen an: Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung – Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal.

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