Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände Wahlen innerhalb der katholischen Kirche

Wuppertal · Die sieben katholischen Pfarrgemeinden in Wuppertal bereiten sich wie alle Gemeinden im ganzen Erzbistum Köln auf die Wahlen der Pfarrgemeinderäte und der Kirchenvorstände am 6. und 7. November 2021 vor.

 Blick in die Kirche St. Antonius in Barmen.

Blick in die Kirche St. Antonius in Barmen.

Foto: Gemeinde

Die Pfarrgemeinderäte (PGR) haben die Hauptaufgabe sich mit den Seelsorgeteams für die Gemeinde zu engagieren und das Gemeindebild mit zu prägen. Die Kirchenvorstände (KV) stellen das Verwaltungsgremium dar, in dem beispielsweise Personalentscheidungen gefällt, über verfügbare Finanzmittel entschieden und Liegenschaften betreut werden.

Zur Wahl berechtigt sind Katholikinnen Katholiken, die im Fall des PGR-Wahl 14 und im Fall der KV-Wahl 18 Jahre alt sind. Die Gemeinden informieren bereits über die Kandidaten.

• St. Antonius (St. Antonius, Herz Jesu): Das Wahlplakat mit den Kandidaten für den Pfarrgemeinderat hängt in der Kirche aus. Bis zum 31. Oktober kann eine Briefwahl beantragt werden. Die Anträge dafür liegen in der Kirche aus. Außerdem ist für Personen, die sich der Gemeinde verbunden fühlen, jedoch nicht im Sendungsbereich leben, ein Antrag um Aufnahme in die Wählerliste in einem anderen Seelsorgebereich möglich. Die Anträge für Briefwahl und die Aufnahme in die Wählerliste liegen in der Kirche aus und können im Briefkasten des Pfarrhauses (Unterdörnen 137) eingeworfen werden.

• Barmen-Nordost (St. Johann-Baptist, St. Konrad, St. Mariä Himmelfahrt, St. Marien, St. Pius X.): Am 6./9. November findet die KV-Wahl statt. Die PGR-Wahl muss vorerst in den Mai 2022 verschoben werden, da sich nur drei Kandidaten zur Wahl gestellt haben. Die Gemeindemitglieder sind bis dahin eingeladen, mit zu überlegen, wer im Gemeinderat mitarbeiten kann.

• Herz Jesu Elberfeld (Christ König, Herz Jesu, St. Johannes der Evangelist, St. Maria Hilf, St. Michael): Kandidatenlisten für die PGR- und KV-Wahl hängen in den Kirchorten. Der Wahltermin am 6. bzw. 7. November steht. Briefwahlunterlagen können im Pfarrbüro beantragt werden. Formulare zur Beantragung und Informationen liegen in den Kirchen aus.

• St. Laurentius (St. Joseph, St. Laurentius, St. Marien, St. Suitbertus): Die Kandidatenlisten der PGR- und KV-Wahl hängen an den Kirchenorten aus. Personen, die vom Wahlrecht Gebrauch machen wollen, jedoch nicht in der Gemeinde wohnen, können einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. Den Antrag dazu gibt es entweder telefonisch (0202 / 371330) oder auf www.laurentius-wuppertal.de. Auch eine Briefwahl ist telefonisch beantragbar.

• Südhöhen (St. Christopherus, Hl. Ewalde, St. Hedwig, St. Joseph): Die Pfarrgemeinschaft in den Wuppertaler Südhöhen erhielt vom Erzbistum Köln eine Sondergenehmigung von der PGR-Wahlordnung wie in 2013 und 2017 abzuweichen. Die Wahl findet jedoch wie geplant am 7. November statt. Die KV-Wahlen finden wie geplant am 6. und 7. November statt. Informationen gibt es über Aushänge und die Pfarrbüros. Dort sind auch Anträge auf Briefwahl oder Eintragung in Wählerlisten möglich.

• Wupperbogen Ost (St. Elisabeth, St. Petrus, St. Maria Magdalena, St. Paul, St. Raphael): Der leitende Pfarrer Martin Schlageter hat laut Aussage der Gemeinde im Erzbistum Köln eine Verschiebung der Wahlen in den Mai 2022 (KV-Wahl am 7./8. Mai) beantragt.

• Wuppertaler Westen (St. Bonifatius, St. Ludger, St. Mariä Empfängnis, St. Remigius): Die PGR-Wahl wurde auf den 7./8. Mai 2022 verschoben. Anhänge zur Wahl des Kirchenvorstandes am 6. und 7. November hängen in den Gemeinden aus.

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