Neue Programme in Planung Lindh: KfW-Förderanträge werden bearbeitet

Wuppertal / Berlin · Der Wuppertaler SPD-Bundestagsabgeordnete Helge Lindh begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die bisher eingegangenen Förderanträge zur energetischen Sanierung und zum klimafreundlichen Bauen durch die KfW trotz des vorläufigen Antrags- und Bewilligungsstopps am 24. Januar weiter zu bearbeiten und zu genehmigen.

 Die Energieversorgung mit Photovoltaik gilt als umweltfreundlich.

Die Energieversorgung mit Photovoltaik gilt als umweltfreundlich.

Foto: Pixabay

Dies stelle das notwendige Vertrauen wieder her und sichere den dringend benötigten Wohnungsbau. Eine Überarbeitung der Förderrichtlinien, die an die höheren Standards und die neuen baulichen Möglichkeiten angepasst sind, soll bis spätestens Ende 2022 erfolgen.

Lindh: „Viele Bauherren wurden durch den Förderstopp am 24. Januar kalt erwischt. Mit der Ankündigung der Bundesregierung und Bundesbauministerin Klara Geywitz stellen wir das notwendige Grundvertrauen in die Förderankündigungen des Bundes wieder her – auch wenn hier viel verloren gegangen ist. Die Wiederaufnahme der Antragsbearbeitung hilft bundesweit rund 24.000 Antragsstellerinnen und Antragsstellern, die in der Planung ihrer Sanierungs- und Bauvorhaben fest mit dieser staatlichen Unterstützung gerechnet haben.“

Richtig sei und bleibe, dass die Förderrichtlinien ein „Update“ benötigten: „Wenn der Staat klimafreundliches und energieeffizientes Bauen fördern möchte, dann sollte er die höchstmöglichen umsetzbaren und wirksamen Anforderungskriterien anwenden. Nur so sind mittel- und langfristig klimaschonendes Bauen und die schnelle Schaffung von Wohnraum miteinander zu vereinen. Diese Anpassung hat das ehemals zuständige Bundesinnenministerium leider verpasst und damit auch die aktuelle Verunsicherung mitverantwortet.“

Der Vorgang zeige auch, dass die Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dringend nötig gewesen sei: „Wichtige Maßnahmen, wie die Gründung eines ,Bündnis bezahlbarer Wohnraum‘, die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Bereitstellung von einer Milliarde Euro für die Förderung sozialen Wohnungsbaus in den Ländern, können so mit hoher Priorität umgesetzt werden.“

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