Führerschein mit 17: Versicherungskosten deutlich senken

Endlich den Führerschein in der Tasche — die Freude ist groß, wenn Fahranfänger ihren Fahrausweis nach bestandener Praxisprüfung in den Händen halten. Spätestens mit der Volljährigkeit lockt dann die große Freiheit — der Traum vom eigenen Auto kann wahr werden.

Laut Kraftfahrbundesamt absolvierte nur etwa die Hälfte der Fahranfänger im Jahr 2015 den Führerschein mit 17 Jahren — und das, obwohl sie dadurch bei der KfZ-Versicherung sparen könnten.

Hat man den Führerschein gerade frisch erworben, ist statistisch gesehen das Unfallrisiko höher als bei einem erfahrenen Fahrer. Gerade bei jungen Menschen mit wenig Fahrpraxis ist es daher umso wichtiger, dass die Versicherung einen möglichst umfassenden Schutz bietet. Über entsprechende Onlinerechner können sie die voraussichtlichen Kosten der Kfz-Versicherung vorab berechnen. Und wer seinen Führerschein bereits mit 17 gemacht hat, kann dadurch die Versicherungskosten enorm reduzieren, weiß Versicherungsexpertin Annika Krempel zu berichten: "Wer schon mit 17 Jahren in Begleitung der Eltern Auto fährt, kann im Vergleich zu einem 18-jährigen Fahranfänger im ersten Jahr bis zu 43 Prozent sparen."

Wollen Jugendliche ihren Führerschein möglichst früh erhalten, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Der Sinn hinter der Regelung: Wenn sie sich mit der Volljährigkeit schließlich alleine auf den Asphalt wagen, fühlen sie sich im Auto oft deutlich sicherer und routinierter. Finanziell können die Jugendlichen profitieren, wenn sie nach einem Jahr Fahrpraxis im Alter von 18 eine Kfz-Versicherung abschließen: Nach Krempel reduziert sich die Prämie im zweiten Jahr durchschnittlich um 20 Prozent. Nutzt der junge Fahrer mit 18 weiterhin das Auto der Eltern, lassen sich weitere 10 Prozent einsparen.

Trotz dieser Benefits machte laut Kraftfahrt-Bundesamt im letzten Jahr jedoch nur etwa die Hälfte aller Anfänger den Führerschein mit 17 Jahren. Wer bereits volljährig ist, kann dennoch profitieren — etwa, indem das eigene Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen angemeldet und der Fahranfänger als Fahrer eingetragen wird. Auf diese Weise wird letzterer in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und zahlt viel weniger Geld. Überlassen die Eltern ihrem Kind später den Wagen, kann dieses die günstige Schadensfreiheitsklasse mitnehmen. Eine Alternative dazu ist eine Familienversicherung. Dabei melden Fahranfänger ihr Auto beim gleichen Versicherer an wie die Eltern und werden dafür mit einem günstigeren Tarif belohnt.

Bildrechte: Flickr 100_1340 madame.furie CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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