Verwaltung Brexit: Wuppertaler Service für britische Staatsangehörige

Wuppertal · Unter welchen Bedingungen das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen wird, ist nach wie vor unklar. Die Wuppertaler Ausländerbehörde bereitet sich dennoch intensiv darauf vor.

 Synbolbild.

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Foto: Europäische Union

Fest, dass nach einem „Brexit“ britische Staatsagehörige für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht brauchen. Dazu melden sie sich bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes oder stellen dort einen Antrag auf Erteilung eines weiteren Aufenthaltsrechtes.

Die Ausländerbehörde Wuppertal hat die Mailadresse brexit@stadt.wuppertal.de eingerichtet. Hier kann jeder britische Staatsangehörige schon jetzt mit den Angaben von Vorname, Nachname, Geburtsdatum und aktueller Meldeadresse formlos einen Antrag stellen. Die Personalien von Familienmitgliedern im selben Haushalt können direkt mit angegeben werden. Nur volljährige Kinder, die bei ihren Eltern im Haushalt leben, müssen einen eigenen Antrag stellen.

„Mit diesem Service der Ausländerbehörde ist sichergestellt, dass – egal was kommt – niemand eine Frist verpasst und später ohne Aufenthaltsrecht Probleme bekommen könnte“, so die Wuppertaler Verwaltung.

Nach einem ungeregelten Austritt, der möglicherweise am 12. April stattfindet, sollen britische Staatsangehörige zunächst für drei Monate davon befreit sein, einen deutschen Aufenthaltstitel zu besitzen. Allerdings müssen die neuen Aufenthaltstitel innerhalb dieser Drei-Monats-Frist bei den Ausländerbehörden des Wohnortes beantragt sein.

In Wuppertal wird eine Mail an die Brexit-Adresse bereits als Antrag gewertet. Bis zur Entscheidung über den Antrag gilt dann der Aufenthalt und auch eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet automatisch als erlaubt. Alle Briten, die sich via Mail registriert haben, erhalten, wenn es zum Austritt kommt, von der Ausländerbehörde rechtzeitig eine Einladung zum Termin und bekommen als Aufenthaltserlaubnis eine sogenannte Fiktionsbescheinigung.

Auch wenn doch noch ein ratifiziertes Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abgeschlossen wird, werden britische Staatsangehörige künftig einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen. „Der Service der Ausländerbehörde sorgt auch in diesem Fall für Sicherheit“, heißt es.

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