Corona-Pandemie WSW: OP-Masken reichen im ÖPNV nicht aus

Wuppertal · Die Mobilsparte der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) weist darauf hin, dass die Fahrgäste im ÖPNV zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet sind, die die Standards FFP2, KN95 oder N95 erfüllt.

 Mit einer solchen (FFP2-)Maske können Busse, Bahnen und die Schwebebahn genutzt werden.

Mit einer solchen (FFP2-)Maske können Busse, Bahnen und die Schwebebahn genutzt werden.

Foto: Wuppertaler Rundschau/tr

„Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend. Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern in allen Einrichtungen des ÖPNV, also auch an Haltestellen“, heißt es.

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