Die Rundschau-Chronik 2017 X wie x-mal gestritten und verhandelt

Wuppertal · Noch ganz entspannt stimmte der Rat am 20. Februar der Satzung zu drei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 zu. Genehmigt wurde die Sonntagsöffnung zu Barmen live am 28. Mai, zum Elberfelder Cocktail am 9. Juli und zum Ronsdorfer Weihnachtsmarkt am 10. Dezember, jeweils in einem klar begrenzten Gebiet.

 Wieder ein Publikumsmagnet war die „chocolART“ in Barmen. Die Stadt hingegen war der Meinung, dass der Besucherzuspruch eine Sonntagsöffnung der umgebenden Geschäfte nicht rechtfertige.

Wieder ein Publikumsmagnet war die „chocolART“ in Barmen. Die Stadt hingegen war der Meinung, dass der Besucherzuspruch eine Sonntagsöffnung der umgebenden Geschäfte nicht rechtfertige.

Foto: Wuppertaler Rundschau / Simone Bahrmann

Weitere Anträge lagen zu diesem Zeitpunkt nicht vor. So weit, so gut.

Im Juli kam dann der erste Rückschlag — und zwar für Barmen. Das Schokoladenfestival "chocolART" lockte im Jahr 2016 rund 150.000 Besucher in die Barmer Innenstadt. Die ISG Barmen Werth war sich auch 2017 sicher, an den Erfolg des Vorjahres anknüpfen zu können und hoffte auf das zusätzliche Angebot eines verkaufsoffenen Sonntags zur "chocolART" im Oktober. Die Stadt machte der ISG jedoch einen Strich durch die Rechnung. Die Begründung: Die Besucherzahlen seien nicht ausreichend belegt und würden einer Klage der Gewerkschaft "ver.di" nicht standhalten.

Dieses Argument zog sich durch bis zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember in Elberfeld und Barmen. Nachdem der Stadtrat beide verkaufsoffenen in der Adventszeit genehmigt hatte, reicht die Gewerkschaft "ver.di" per Eilantrag Klage gegen die Sonntagsöffnung in Elberfeld ein. Den zusätzlich geplanten Anlass der IG1, die mit 20 Tonnen Kunstschnee 20.000 Besucher in die Elberfelder Innenstadt locken und so die Sonntagsöffnung rechtfertigen wollte, stempelte ver.di als "hanebüchen" ab.

Drei Tage vorher stand schließlich fest: Die Geschäfte in Elberfeld bleiben am 3. Dezember geschlossen. Was nicht nachvollziehbar bleibt, ist die unangetastete Sonntagsöffnung in Barmen am 10. Dezember. Trotz gleichem Anlass — Weihnachtsmarkt und Schneeaktion — sah ver.di keinen Grund zur Klage und die Geschäfte durften öffnen.

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