Leserbrief „Das ist doch lächerlich“

Wuppertal · Betr.: Verwarngeld für Fahren zu zweit oder dritt auf E-Scooter

 E-Scooter-Parade an der A46-Ausfahrt Varresbeck.

E-Scooter-Parade an der A46-Ausfahrt Varresbeck.

Foto: Annette Trapp

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog listet unter Nummer 608000 auf: „Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person.“ – Das Verwarngeld: 10 Euro. Das ist doch lächerlich. Da verschlingt allein die Fahreranfrage beim Scooter-Verleiher mehr Geld.

Offenkundig haben die Verleiher selber auch kein Interesse daran haben, die Einhaltung ihrer Geschäftsbedingungen durchzusetzen, sonst würden keine Kinder mit den Leihscootern herumfahren. Auf jeden Fall wird so die Ermittlung eines konkreten Fahrers unmöglich und alles fährt wie gehabt zu Zweit oder Dritt auf Gehwegen mit den Dingern herum.

Norbert Bernhardt

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