Wer zahlt die Anwaltskosten?

Betr.: "Fahrlässige Behinderung", Kritik am Ordnungsamt

Bevor man in solchen Fällen einen Anwalt einschaltet, sollte man über die Notwendigkeit nachdenken. Wer wird den Anwalt wohl bezahlen? Die Stadt, also die Bürger! Würde mich interessieren, ob der überhebliche Verantwortliche denn doch selbst für die Kosten aufkommen muss — und zwar für die gesamten inklusive der Bescheide und so weiter.

Roald Meissner, Fischerstraße, Düsseldorf

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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