Volle Zustimmung

Betr.: "Unglückliche Wortwahl", Johannes-Rau-Gymnasium, 4. März

Der Leserbrief von Michael Okroy zum Thema erfährt meine volle Zustimmung. Das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit bedeutet nicht unbeschränkte Religionsausübung. Zu berücksichtigen ist die Religionsfreiheit aller Bürger einerseits — und die religiöse Neutralitätspflicht des Staates andererseits. Die Schulleiterin sieht im konkreten Fall die "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden und die staatliche Neutralität.

Hier kann man sie als deutscher Staatsbürger in ihrem Vorgehen nur unterstützen.

Heinz-Peter Brauer, Ittertaler Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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