Nur zu den Bürozeiten

Betr.: Fragen der Zuständigkeit bei Ordnungsamt und Polizei

25. Mai (Feiertag Christi Himmelfahrt): An der Grundschule Wichlinghauser Straße wurde die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit einem Aufkleber auf der Linse unbrauchbar gemacht. Ich bin kein Freund dieser Anlagen, aber hier steht sie am richtigen Platz. Also Anruf bei 563—4000 (Ordnungsamt): "Nein, dafür sind wir nicht zuständig." Meine Frage: "Können Sie mir sagen, an wen ich mich dann wenden muss?" Antwort: "Konkret nicht, aber versuchen Sie es doch mal bei der Polizei." Also Anruf bei 284—0, Polizeileitstelle. Antwort: "Ja, grundsätzlich sind wir dafür zuständig. Auch wegen der Sachbeschädigung. Rufen Sie doch morgen noch einmal an. Aber nur zu den Bürozeiten, dann können Sie den Hinweis erneut geben."

Schade, dass es innerhalb der Behörden keine Kommunikationsmöglichkeiten gibt...

Dieter Kleikamp, Starenstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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