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Nicht gefallen lassen

Nicht gefallen lassen

Betr.: "Gerichts-Flop für Ordnungsamt", Rundschau vom 20. Mai

Es musste also ein Gericht bemüht werden, das rechtskräftig entschieden hat: Die Amtsausübung des Ordnungsamts der Stadt Wuppertal war unrechtmäßig, als es der Halterin eines ordnungsgemäß auf einem Privatgrundstück geparkten Fahrzeugs ein "Knöllchen" verpasst hat.

Dabei geht es nicht nur um die unrechtmäßige Verhängung eines Bußgeldes, sondern insbesondere auch darum, dass das Ordnungsamt rechtswidrig in die Privatsphäre einer Wuppertaler Bürgerin eingegriffen hat. Ohne Rechtsgrund darf eine Behörde das Verhalten eines Bürgers, hier das Parken eines Pkw, nicht antasten.

Behördliches Unrechtsverhalten muss ernst genommen werden, zumal wenn eine Behörde sich so uneinsichtig zeigt wie das Ordnungsamt im vorliegenden Fall.

Deshalb ist es wichtig, dass die Bürger für behördliches Unrecht sensibel sind, es sich nicht kritiklos gefallen lassen, sondern sich dagegen wehren. Das liegt im Interesse aller Bürger.

Dr. Gerd Oldenhage, Birkenhöhe

(Rundschau Verlagsgesellschaft)