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Leser: Fahrer selbst ermitteln

Leser : Fahrer selbst ermitteln

Betr.: "OBI verteidigt Park-Knöllchen"

Bei dem Parkplatz handelt es sich um einen Privatparkplatz. Ich habe von "Fair Parken" ein Schreiben erhalten, wonach ich eine "Vertragsstrafe" in Höhe von 24,90 Euro zahlen soll — wegen fehlender Parkscheibe. Das Schreiben ist so gestaltet, dass es aussieht wie eine Verwarnung der Polizei. Es ist aber rein rechtlich eine völlig andere Sache. Bei Privatgrundstücken gilt das Zivilrecht.

Hier gilt, dass nur der Fahrer (Täter) für die sogenannte "Vertragsstrafe" verantwortlich ist. Das heißt, die Firma "Fair Parken" kann den Betrag nur von dem Fahrer einziehen und nicht, wie in meinem Fall versucht, vom Halter des Fahrzeugs. Darüber hinaus ist der Halter nicht — wie bei einer polizeilichen Verwarnung — verpflichtet, den Fahrer anzugeben. Der Sachverhalt ist juristisch geklärt.

Da ich das Fahrzeug zur Tatzeit nicht gefahren habe, muss die Firma "Fair Parken" den Fahrer selbst ermitteln.

Dr. Theo Schröder

(Rundschau Verlagsgesellschaft)