Tanztheater unterliegt vor Arbeitsgericht Kündigung von Binder nicht wirksam

Wuppertal · Das Arbeitsgericht hat der Klage der Intendantin des Tanztheaters stattgegeben. Die fristlose Kündigung vom 13. Juli ist demnach nicht gültig. Das Tanztheater hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Vergangene Woche hatte das Tanztheater Wuppertal der Intendantin Adolphe Binder ein letztes finanzielles Angebot zur Auflösung ihres bis 2022 gültigen Vertrags gemacht. Sie hatte es, wie so viele Angebote zuvor, ausgeschlagen. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts am Donnerstag scheint das eine gute Entscheidung gewesen zu sein. Die fristlose Kündigung, so entschied das Gericht, ist unwirksam. "Ich bin wahnsinnig froh und erleichtert", erklärte Binder nach der Urteilsverkündung.

Gut zwei Stunden hatte Richter Carsten Gironda zuvor in Anwesenheit von etwa 13 Tänzern sowie weiteren Mitarbeitern der weltberühmten Compagnie die Argumentation des Tanztheaters für die fristlose Kündigung von Binder anhand von drei Punkten deutlich auseinander gepflückt. Los ging es damit, dass das Tanztheater den bestehenden Intendantenvertrag gänzlich anfechten wollte — mit der Begründung, Binder habe den neuen Arbeitgeber bewusst getäuscht und verschwiegen, dass es bei ihrer vorherigen Stelle in Göteborg angeblich (Binder bestreitet das) massive Probleme gegeben habe.

Nein, widersprach der Richter deutlich, sollte es tatsächlich so gewesen sein, dass sich Binder und die Oper Göteborg auf eine Aufhebung des Vertrags bei entsprechender Sprachregelung geeinigt haben, dann stünde dies ja gerade im Widerspruch dazu, dass Binder das Tanztheater darüber informieren musste.

Vielmehr sei es Aufgabe des Tanztheaters gewesen, bei einer so bedeutenden Position (Gironda: "Nach dem Oberbürgermeister die wichtigste Wuppertals") "jeden Stein vorher umzudrehen, um zu prüfen, ob sie die Richtige für diese Stelle ist". Jedoch habe man sich weder bei Tänzern noch beim Direktor der Göteborger Oper vor der Einstellung Binders erkundigt.

Auch das Argument einer so genannten Druckkündigung sei in diesem Fall nicht schlüssig, so das Gericht. Ein Arbeitgeber dürfe nicht durch Dritte dazu veranlasst werden, einem Mitarbeiter zu kündigen. Laut Tanztheater hatten einige Mitarbeiter damit gedroht, selbst zu kündigen, wenn Binder nicht geht. Jedoch sehe diese Kündigungsform vor, dass der Arbeitgeber sich zunächst schützend vor den angegriffenen Mitarbeiter stellt und versucht zu vermitteln.

"Sie haben aber nichts gemacht, um zu deeskalieren", warf Richter Carsten Gironda dem Geschäftsführer des Tanztheaters, Dirk Hesse, vor. Daher gehe es für das Gericht auch gar nicht erst um die Prüfung der einzelnen Vorwürfe, sondern nur darum, ob die Situation die Kriterien für die "absolute Ausnahmeregelung" der Druckkündigung überhaupt erfülle. Nach Auffassung des Gerichts tut sie das nicht.

Und zum Schluss ließ das Gericht auch das Argument des nicht umsetzbaren Spielplans nicht gelten. Immer wieder wies der Richter darauf hin, dass die Umsetzbarkeit eines Spielplans in erster Linie Kernkompetenz der künstlerischen Leiterin, also Adolphe Binders, sei. Was ihm besonders aufstieß, war aber die Tatsache, dass das Tanztheater es nicht geschafft habe darzustellen, wie idealerweise so ein Spielplan auszusehen habe beziehungsweise wie er vor Binder ausgesehen habe, um dies zu vergleichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Tanztheater hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Eine Weiterbeschäftigung von Binder werde in der Zwischenzeit nicht erfolgen, so das Tanztheater. Sollte Binder ihrerseits auf Ausübung ihrer Tätigkeit drängen, müsste darüber in einem neuen Gerichtsverfahren entschieden werden.

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