Neue Corona-Schutzverordnung in NRWVerstoß gegen Maskenpflicht: 50 oder 150 Euro Strafe
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. September 2020 seine Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) angepasst. Gleichzeitig wurden die bestehenden Verordnungen bis zum 15. September verlängert. Neben der Einführung einer „lokalen Corona-Bremse“ gibt es neue Regeln für die Genehmigung von Veranstaltungen sowie in Schulen.