L 419: Bürgerinitiative schreibt an Petitionsausschuss "Prüfung der Alternativen ist mangelhaft"

Wuppertal · Die Bürgerinitiative "L 419 — Keine Autobahn durch Ronsdorf" hat sich an den Petitionsausschuss des Landtages NRW gewendet. Sie lehnt den von der Landesregierung geplanten Neubau der L 419 (Parkstraße) ab.

 Noch stehen keine Lärmschutzwände an der Parkstraße.

Noch stehen keine Lärmschutzwände an der Parkstraße.

Foto: Jörn Koldehoff

Die Initiative befürchtet u.a. ein erheblich höheres Verkehrsaufkommen sowie eine starke Minderung der Lebensqualität.

Die Petition im Wortlaut:

"Lückenschluss der L418/419 mit der Autobahn A1 in Wuppertal Ronsdorf.

Bestehend aus dem:

1. Bauabschnitt: Neubau L419 von Lichtscheid - Erbschlö

2. Bauabschnitt: Erbschlö — Anschluss A1 einschließlich Anschlussstelle

Hier der 1. Bauabschnitt

Der genannte 1.Bauabschnitt Lichtscheid - Erbschlö ist verkehrspolitisch sinnlos. Er widerspricht den Zielen der Bundes- und Landesregierung in vielerlei Hinsicht:

Der geplante autobahnähnliche Ausbau schadet dem Stadtteil Ronsdorf, seinen Bewohnern und den hier ansässigen Gewerbebetrieben. Die der Planung zugrunde gelegte Notwendigkeit beruht auf einer fragwürdigen Annahme. Die Prüfung der Alternativen ist mehr als mangelhaft.

Entsprechend der VLärmSchR-97 ist diese Maßnahme nicht als Aus-, sondern als Neubau einer Fernstraße zu bewerten.

Wir lehnen die Realisierung des oberirdischen Neubaus der Parkstraße strikt ab und fordern mit Nachdruck das Aufhalten des Planfeststellungsverfahrens sowie die Prüfung der Alternativen.

Zur Begründung im Einzelnen:

1. Der Neubau der Parkstraße verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Der komplette Baumbestand im gesamten Straßenverlauf muss der Trasse, in diesem Bereich sind es mit den Beschleunigungsspuren 6 Fahrstreifen, weichen. Damit verlieren viele heimische Wildtiere Ihre Lebensgrundlage.

Die geplanten Ausgleichsflächen liegen z. T. nicht im Raum Wuppertal. Die Stadt verliert Grünland und damit den Ruf, die "Grünste Stadt" zu sein.

2. Der Neubau der Parkstraße läuft der Nachhaltigkeitsstrategie 2002 zuwider.

· Im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie 2002 ist die Reduktion der Flächeninanspruchnahme eine klar quantifizierte Zielgröße. Es werden mehr als 40.000 m² neu versiegelt.

· Der autobahnähnliche Ausbau der Parkstraße führt zu erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen (Wohnumfeld / landschaftsbezogene Erholung).

3. Der Neubau der Parkstraße verstößt gegen das Bundes-Immissions-Schutzgesetz.

· Durch die Verdoppelung der Verkehrsbelastung von 24.000 DTV auf 49.000 DTV (insbesondere durch den überregionalen Schwerlastverkehr) werden der Verkehrslärm und der Schadstoffausstoß (Feinstaub, Stickoxide usw.) stark zunehmen und führen zu Gesundheitsschäden.

· Auch auf dem bereits bestehenden Teil der Südtangente ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und Schadstoffausstoß zu rechnen. Eine zu häufige Überschreitung der Grenzwerte ist zu erwarten.

· Mit der Verdoppelung des Verkehrs auf der Parkstraße wird auch der NO2-Wert wesentlich höher und somit die Gesundheit der Ronsdorfer Bevölkerung und aller Anwohner von Lichtscheid bis Boltenberg stark gefährden.

4. Mit dem Neubau der Parkstraße wird das Ziel der strategischen Umweltprüfung verfehlt.

Erklärtes Ziel der strategischen Umweltprüfung ist es, Umweltbelange und Umweltauswirkungen frühzeitig und angemessen zu berücksichtigen und vernünftige Alternativen zu entwickeln. Das hätte hier passieren müssen; denn angesichts der möglichen Alternative — z. B. durch den Bau eines Tunnels oder einer tiefergelegten, überdeckten Straße - können die negativen Umweltauswirkungen deutlich reduziert werden - und das bei wesentlich größerem Nutzen.

5. Der Neubau der Parkstraße mindert die Lebensqualität der Anwohner.

· Mit dem oberirdischen Ausbau der Parkstraße (L419) wird eine Trenn-Trasse errichtet, die für Tier und Mensch eine Barriere ist.

· Die 7 m hohen Lärmschutzwände sind für die Anwohner ein unerträglicher Anblick. Der Ortsteil Erbschlö hat im Winter, durch den Schattenwurf kein direktes Sonnenlicht mehr.

· Der Abstand von Wohngebäuden zur Parkstraße beträgt an vielen Stellen weniger als 20 m. Der dadurch notwendig gewordene passive Lärmschutz vermindert die Wohnqualität erheblich; denn die Bewohner verlieren dadurch den Kontakt zur Außenwelt

· Die geplanten Unterführungen schaffen Angsträume, die den Trenn-Effekt verstärken und die Lebensqualität weiter verringern.

· Der geplante Trassenverlauf zerstört Teile eines Naherholungsgebietes, das von der Stadt Wuppertal ausdrücklich als Erholungsgebiet für gestresste Großstadtbewohner ausgewiesen ist.

· Für die Grünanlagen, das Naherholungsgebiet und den Sportplatz sind keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

· Insgesamt fallen der Neubaumaßnahme 3,26 Hektar Baumbestand zum Opfer . Die vorgesehenen Ausgleichflächen befinden sich weit außerhalb der Gemeinde. Dies ist unvereinbar mit dem Anspruch Wuppertals eine "der grünsten Städte" Deutschlands zu sein.

· Für die bereits bestehende Südtangente sind trotz steigender Verkehrszahlen keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.

6. Der Neubau der Parkstraße gefährdet die Zukunft von Ronsdorf.

· Durch den oberirdischen Ausbau der Parkstraße (L419) kann das ortsansässige Gewerbe und Handwerk nicht mehr ohne Umwege sowie Wartezeiten an den Ampelanlagen nach Barmen gelangen und verliert somit Kunden.

· Ärzte, Rechtsanwälte und Therapeuten werden Ronsdorf verlassen, da die Kunden aufgrund der Trenn-Trasse nicht mehr kommen werden.

· Grundstücks- und Immobilienbesitzer müssen aufgrund des Verkehrslärms, der Gesundheitsgefahren und des Ausblicks auf die zerstörte Landschaft mit großen Wertverlusten rechnen.

7. Die zugrunde gelegte Notwendigkeit des Neubaus der Parkstraße beruht auf falschen Annahmen und Daten.

· Die verkehrlichen Kenndaten in der Verkehrsuntersuchung vom 07.05.2015 sind unvollständig sowie inkonsistent und somit nicht aussagefähig.

· Die Südtangente ist von der A 46 bis zur L 418 als zusätzliche Kraftfahrzeugstraße geplant und gebaut worden. Deshalb muss auch der fehlende Lückenschluss zur A 1 als zusätzliche Straße weitergebaut werden, damit der überregionale Schwerlastverkehr nicht wie geplant mit dem innerstätischen Verkehr auf der Parkstraße verwoben wird.

· Die Parkstraße (L 419) muss eine innerstädtische Straße bleiben.

8. Der 1. Bauabschnitt Neubau L419 von Lichtscheid — Erbschlö ist verkehrspolitisch sinnlos!

· Die Aufnahme und Abwicklung des nach dem Ausbau prognostizierten Verkehrsaufkommens ist besonders im Bereich Lichtscheid in keiner Weise gewährleistet.

· Während der Bauzeit ist mit erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs auf den Südhöhen zu rechnen. Die wirtschaftlichen Folgen für Industrie, Handwerk etc. sind enorm.

· Um eine leistungsfähige Fernverbindung zu schaffen, ist es zweckmäßig, regionalen und Fernverkehr räumlich zu trennen und nicht eine regionale Straße mit überregionalem Verkehr zu überlagern.

· Der 1. Bauabschnitt von Lichtscheid bis Erbschlö bringt nur Nachteile, da ab Erbschlö von den 4 neu geplanten Fahrstreifen nur noch 2 Fahrstreifen befahrbar sind. Der Stau wird lediglich verlagert.

· Bei den bisherigen Planungen ist unberücksichtigt geblieben, dass der Lichtscheider Kreisel, der in seiner jetzigen Form bestehen bleiben soll, den nach dem Neubau stark angewachsenen Verkehr nicht problemlos aufnehmen kann, so dass in diesem Bereich Staus vorprogrammiert sind.

· Ohne den zweiten Bauabschnitt ist der fertig gestellte Bauabschnitt 1 nutzlos. Der Engpass und die damit verbundenen Stauungen werden lediglich um einige hundert Meter weiter ostwärts verlagert.

9. Der Neubau der Parkstraße läuft dem Starkregenkonzept zuwider

Das Thema Starkregen muss bei Neuplanung von Straßen mit einbezogen werden. Durch die weitere Versiegelung eines Landschaftsteils wird die Aufnahmefähigkeit des Bodens bei Starkregen erheblich vermindert.

10. Der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum für die Anfahrt der Rettungsfahrzeuge (Hilfsfrist) kann während der Bauzeit nicht eingehalten werden.

Schon heute ist es für die Rettungskräfte zu bestimmten Tageszeiten nicht möglich in der vorgeschriebenen Zeit am Rettungsort einzutreffen. Da es keine ausgewiesenen separaten Rettungswege während der Bauzeit gibt, kann während dieser Zeit der gesetzlich vorgeschriebene Zeitrahmen zum Eintreffen der Rettungskräfte gar nicht eingehalten werden.

11. Die Prüfung der Alternativen für den Lückenschluss der L 418/L419 zur Autobahn A 1 ist mangelhaft.

Die möglichen Alternativen — Tunnelbau bzw. Tieferlegung mit Deckelung - sind nicht hinreichend untersucht worden; obwohl gerade durch diese Alternativen die Umweltbelastungen stark minimiert werden könnten.

So gibt es z. B. keine Kostenberechnung für eine Tieferlegung der neu zu bauenden Straße mit anschließender Überdeckelung.

Eine Gegenüberstellung der Einsparungen durch eine Tieferlegung mit Deckelung (z. B. Wegfall der Kosten für die Lärmschutzwände und der Kosten für die aufwendigen Anschlussstellen an der Staubenthaler und Erbschlöer Straße) mit den Mehrkosten einer solchen Lösung im Vergleich zu einer überirdischen Verkehrsführung fehlt.

Die vom Land favorisierte Lösung wird pauschal mit den geringeren Kosten im Vergleich zu allen anderen Möglichkeiten verteidigt.

Für unsere Forderung, den Neubau der L 419, so wie er von der Landesregierung geplant ist, abzulehnen, haben wir bis jetzt 2913 Unterschriften in Ronsdorf gesammelt."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort