Allgemeine Geschäftsbedingungen (A-ROSA Flussschiff GmbH)

Allgemeine Geschäftsbedingungen A-ROSA Flussschiff GmbH (AGB)Für alle Buchungen mit Reisetermin 2016 gelten die AGBs 2016 per Stand April 2015.


1. Abschluss des Reisevertrags/Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit sie dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d) Bei einer Optionsbuchung wird die geplante Reise für die Dauer von drei Werktagen reserviert. Nach dieser Frist wird die Option automatisch zu einer verbindlichen Buchung. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde kostenfrei auf einen anderen Reisetermin oder eine andere Route umbuchen oder kostenfrei von der Reise zurücktreten.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder un verzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begrün det keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrags entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.


h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2. Zahlung

2.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Überweisung direkt an die A-ROSA Flussschiff GmbH. In Abhängigkeit von der vom Kunden gewählten Zahlungsart kann die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Zahlung des Reisepreises ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % des Zahlbetrags, jedoch bei Endkunden nicht mehr als 30 €, verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Gast vor und während des Buchungs- und Zahlungsvorgangs rechtzeitig informiert. Sofern nicht mit der A-ROSA Flussschiff GmbH anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.2. genannten Grund abgesagt werden kann. Mit der Anzahlung wird auch die vollständige Prämie einer über die A-ROSA Flussschiff GmbH vermittelten Versicherung fällig.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 Satz 2 bis 7.5 zu belasten.

2.3. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn.

3. Leistungen und Preise

3.1. Die Leistungsverpflichtung der A-ROSA Flussschiff GmbH ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und schließt Individualvereinbarungen mit ein.

3.2. Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus/Flugzeug sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist die A-ROSA Flussschiff GmbH bereit, entsprechende Beförderungen zu vermitteln.

3.3. Maßgebend für alle Ermäßigungen, die aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter am Tag des Reiseantritts.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu Änderungen zählen z. B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Routen bei Flussreisen, zu denen es im Fall von nicht rechtzeitig vorhersehbarem Hoch- bzw. Niedrigwasser kommen kann (Sicherheits- oder Witterungsgründe), das ganz oder teilweise Ausfallen von Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln, das Entfallen von oder Änderungen bei Ausflugsprogrammen; in Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der A-ROSA Flussschiff GmbH über die Änderung der Reise leistung oder die Absage der Reise der A-ROSA Flussschiff GmbH gegenüber geltend zu machen.

4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden den Erhö- hungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die A-ROSA Flussschiff GmbH vom Kunden verlangen.

4.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegen- über der A-ROSA Flussschiff GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.5. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die A-ROSA Flussschiff GmbH nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die A-ROSA Flussschiff GmbH den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die A-ROSA Flussschiff GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung der A-ROSA Flussschiff GmbH über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.

5. Kündigung durch die A-ROSA Flussschiff GmbH und Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

5.1. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung der A-ROSA Flussschiff GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt die A-ROSA Flussschiff GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von der A-ROSA Flussschiff GmbH eingesetzten Mitarbeiter/-innen und das Schiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der A-ROSA Flussschiff GmbH in diesen Fällen wahrzunehmen.

5.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann bis 35 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von 110 Personen vom Reisevertrag zurücktreten. Die A-ROSA Flussschiff GmbH ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer un ver züglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

6. Gepäck und Tiere an Bord der A-ROSA Flussschiffe

Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Drogen, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord der Flussschiffe zu bringen. Entsprechend internationalen Übereinkommen werden Drogendelikte den lokalen Behörden angezeigt. Die Mitnahme von Tieren an Bord der A-ROSA Flussschiffe ist nicht gestattet.

7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären

7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die A-ROSA Flussschiff GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die A-ROSA Flussschiff GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Rücktritt des Kunden wird pro Person eine pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig, deren Höhe nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden berechnet wird. Wir empfehlen daher, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die pauschale Entschädigung wird wie folgt berechnet:

a) Standard-Pauschale für "A-ROSA Premium alles inklusive” - Preise
•bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
•ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
•ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
•ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
•ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 %
•ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %

b) Gesonderte Pauschale für "A-ROSA Classic” - Preise
•bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 35 %
•ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
•ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
•ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
•ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 85 %
•ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder Storno am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90 %


c) Für zusätzlich über einen differenzierten Buchungscode gebuchte Themenpakete wie Wellness-Pakete sowie Anund Abreisearrangements und Verlängerungshotels gilt die Standard-Pauschale (7.2.a.).

7.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die A-ROSA Flussschiff GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende der A-ROSA Flussschiff GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für einen Passagierwechsel auf die reine Schiffsleistung berechnet die A-ROSA Flussschiff GmbH eine Gebühr in Höhe von € 50 pro Person. Kosten, die durch Änderung eventuell gebuchter Zusatzleistungen (Flüge etc.) entstehen, werden vollständig dem Buchenden belastet.

7.4. Die A-ROSA Flussschiff GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 7.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der A-ROSA Flussschiff GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihr genommene Pauschale.

8. Umbuchung

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt:

8.1. Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt gilt:

a) Buchungen mit Preistyp "A-ROSA Premium alles inklusive": einmalig pro Person kostenfrei, bei weiteren Umbuchungen € 25 pro Person, soweit eine Umbuchung innerhalb von "A-ROSA Premium alles inklusive" erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. Für Umbuchungen von "A-ROSA Premium alles inklusive" auf "A-ROSA Classic" beträgt die Gebühr € 150 pro Person.

b) Buchungen mit Preistyp "A-ROSA Classic": € 200 pro Person, sofern eine Umbuchung innerhalb von "A-ROSA Classic" erfolgt und es sich um eine Festbuchung handelt. c) Buchungen mit Fluganreise: Bei Änderungen von Buchungen mit Fluganreise erhöht sich die in Ziffer 8.1. a) und b) genannte Pauschale um € 80 pro Person.

8.2. Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt Jegliche Umbuchungswünsche des Kunden, die ab 29 Tage vor Reiseantritt bei der A-ROSA Flussschiff GmbH eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8.3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungspauschalen sind sofort fällig.


9. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat die A-ROSA Flussschiff GmbH zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von der A-ROSA Flussschiff GmbH mitgeteilten Frist erhält.

10.2. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft, der A-ROSA Flussschiff GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der A-ROSA Flussschiff GmbH an ihrem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. der A-ROSA Flussschiff GmbH wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der A-ROSA Flussschiff GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der A-ROSA Flussschiff GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, der A-ROSA Flussschiff GmbH erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die A-ROSA Flussschiff GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der A-ROSA Flussschiff GmbH anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung der A-ROSA Flussschiff GmbH für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportvera nstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der A-ROSA Flussschiff GmbH sind. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet jedoch a) für Leistungen, die die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der A-ROSA Flussschiff GmbH ursächlich geworden ist.

11.3. Soweit die A-ROSA Flussschiff GmbH vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haftet die A-ROSA Flussschiff GmbH bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Handelsgesetzbuch und dessen Anlage zu § 664 HGB und dem Binnenschifffahrtsgesetz).

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Ausschlussfristen

12.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/ Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

12.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tags der nächste Werktag.

12.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der A-ROSA Flussschiff GmbH, Loggerweg 5, 18055 Rostock, erfolgen.

12.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden ist.

12.5. Die Frist aus 12.1. gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.4., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1. Jeder Reisende muss auf den A-ROSA Flussschiffen einen gültigen Personalausweis mitführen. Alle Kinder müssen ab ihrer Geburt bei Reisen in das Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen (siehe Einreisebestimmungen auf Seite 36). Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

13.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

13.3. Die A-ROSA Flussschiff GmbH wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften informieren.

13.4. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.5. Die A-ROSA Flussschiff GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass sie eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Verjährung

14.1. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der A-ROSA Flussschiff GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der A-ROSA Flussschiff GmbH beruhen.

14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

14.3. Die Verjährung nach Ziffer 14.1. und 14.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tags der nächste Werktag.

14.4. Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und der A-ROSA Flussschiff GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder die A-ROSA Flussschiff GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die A-ROSA Flussschiff GmbH, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die A-ROSA Flussschiff GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die A-ROSA Flussschiff GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die A-ROSA Flussschiff GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ("Black List") ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ index_de.htm

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrags wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

"§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des

§ 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last."

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