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Amtsgericht: Wurstbrot-Werferin verurteilt

Amtsgericht : Wurstbrot-Werferin verurteilt

Eine 76-jährige AfD-Anhängerin soll am Wahltag im September einer Polizistin ein Wurstbrot ins Gesicht geworfen haben, die Scheibe blieb an der Stirn kleben. Der Wurf war nur der Höhepunkt einer Reihe von Wutausbrüchen.

Am vergangenen Mittwoch wurde die Rentnerin zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Bundestagswahl 2017, die AfD wirbt am Tag der Wahl am Neumarkt um die letzten Wählerstimmen. Auch die 76-Jährige, die am Mittwoch vor dem Amtsgericht angeklagt wurde, ist am Wahlkampfstand, der mit dem Slogan "Unser Land, unsere Regeln" wirbt. Ebenfalls anwesend: Eine Gegendemonstration, auf die die Angeklagte heftig und mit mehreren Gewaltausbrüchen reagiert haben soll.

"Ich war mit einem Müllsack da, um Prospekte der Partei wieder einzusammeln. Sie hat mir vier oder fünf Faltblätter ins Gesicht gehauen", berichtet eine 26-jährige Zeugin vor Gericht. Ein Mann ergänzt, die Angeklagte habe ihn mit klebriger Apfelschorle begossen. Eine Polizistin habe dann der Seniorin aufgetragen, wegzugehen: "Wir wollten, dass sich die Situation nicht noch mehr aufheizt. Aber sie ist ständig hin und her gelaufen und hat mich gefragt, wie alt ich bin. Als wenn ich zu jung wäre, ihr was zu sagen", erzählt die Polizistin vor dem Amtsgericht.

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Als die 76-Jährige schließlich in einen Streifenwagen einsteigen sollte, eskalierte die Lage, berichtet eine weitere Polizistin. Sie bekam dann das Wurstbrot ab: "Eklig war das." Später auf der Polizeiwache hätte die Angeklagte versucht, eine Beamtin zu ohrfeigen und zu treten. Alles gelogen, erklärt die Rentnerin in selbstsicherem Ton: "Ich kenne die alle nicht. So auszusagen — das könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren."

Zur Situation auf dem Platz erklärt sie: "Da waren Linksradikale", die Polizei habe ihre Aufgabe nicht erfüllt, gegen die Gruppe vorzugehen. Sie hingegen hätten die Beamten behandelt, "wie eine Schwerkriminelle". Von einem Platzverweis wisse sie nichts. Eine Polizistin hält dagegen: "Sie wissen davon nichts, weil Sie mir nicht zugehört haben."

Das Fazit der Richterin nach sechs Zeugenaussagen lautet: "Die Einzige, die gelogen hat, ist die Angeklagte." Die 76-Jährige sei völlig uneinsichtig. Die Strafe folgt dem Antrag des Staatsanwalts, der das Verhalten der Rentnerin im Prozess so kommentiert: "Es ist eine Frechheit. Das wird durch das Alter nicht gerechtfertigt." Die Angeklagte muss 2.500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, um in Freiheit zu bleiben. Sie kann das Urteil angreifen. Bei tätlichem Angriff auf Polizisten beträgt die Mindeststrafe drei Monate Gefängnis.

Um das Geschehen am Infostand laufen weitere Strafverfahren. Laut Zeugen schubste ein früherer Landtagskandidat der AfD einen Passanten, so dass der stürzte und schwere Verletzungen erlitt. Anderen Beteiligten zufolge versuchte der Passant, Prospekte mit Kaffee zu übergießen. Er habe sich fallen lassen, als sich jemand wehrte. Die Ermittlungen sind abgeschlossen, teilt die Polizei auf Anfrage mit, bewertet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse rechtlich.