Bewährungsstrafe für Selbstjustiz Wütende Attacke auf den Falschen

Wuppertal · Das Amtsgericht hat einen 35-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung bei einer mutmaßlich rassistischen Selbstjustiz-Aktion in Vohwinkel verurteilt.

 Das Amtsgericht in Wuppertal.

Das Amtsgericht in Wuppertal.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Der gelernte Kraftfahrer hatte gestanden, im November 2015 als einer von zwei Angreifern Nachbarn verprügelt zu haben, weil seine damals zwölfjährige Tochter in deren Haus eine intime Beziehung zu einem doppelt so alten Drogenhändler unterhalten hatte: "Da standen große Autos vor der Tür und dabei hingen immer diese dunklen Typen rum. Ich habe einfach geschlagen, wen ich erwischen konnte."

Der Mann muss 1200 Euro an die Landeskasse zahlen, damit er acht Monate Gefängnis nicht zu verbüßen braucht. Der Richterin hatte der Angeklagte erklärt: Seine Tochter sei am Tattag nicht aus der Schule nach Hause gekommen, weil ihr Freund festgenommen worden war. Er selbst befinde sich seit den Geschehnissen in psychologischer Behandlung.

Die Opfer der Racheaktion waren sämtlich im Schüleralter. Bei der Attacke wurde eine Wohnungstür eingetreten, zwei Heranwachsende erlitten Faustschläge ins Gesicht, einer wurde mit einer leeren Bierflasche angegriffen. Die Tochter war dabei und erklärte vor Gericht: "Ich habe mich umgedreht, weil ich das nicht sehen wollte."

Freigesprochen wurde in dem Prozess ein Neffe des 35-Jährigen, der laut Anklage Mittäter gewesen sein sollte. Einer der Angegriffen hatte im Tumult die klare Ansage gehört: "Lass die Finger von meiner Cousine!" Der jüngere Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er benannte ein Alibi - und er sieht in mehreren Punkten anderen Cousins ähnlich, die als Mitglieder der gewalttätigen rechtsextremen Szene im Stadtteil bekannt sind.

Die Strafe für den 35-jährigen liegt zwei Monate über der Mindesstrafe für gefährliche Körperverletzung. Die Richterin verwies zur Begründung auf eine Entschuldigung des Mannes bei den Geschädigten: "Sie haben ausführlich erklärt, was in Ihnen vorging. Das zeigt mir, dass Sie sich mit der Sache auseinander gesetzt haben."

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Prügelattacke hatte Unbeteiligte getroffen. Den früheren Freund (24) der Tochter hat das Landgericht im Mai vergangenen Jahres wegen schweren Kindesmissbrauchs und Drogenhandels zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde zusätzlich in eine Entziehungsklinik eingewiesen.

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