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Wer organisiert sie künftig?: Weihnachtsmärkte: Beobachtet von Großkanzleien

Wer organisiert sie künftig? : Weihnachtsmärkte: Beobachtet von Großkanzleien

Wer macht die beste Winterstimmung? Die Organisation der vier Wuppertaler Weihnachtsmärkte, die nicht privat und nicht rein stadtteilbezogen sind, muss schon für 2017 EU-weit ausgeschrieben werden.

Es geht um den Elberfelder "Lichtermarkt", den Barmer Weihnachtsmarkt, den "Mittelalterlichen Märchenmarkt" auf dem Laurentiusplatz und um den "Winterzaubermarkt" auf dem Elisenplatz auf der Hardt. Für sie vergibt die Stadt eigene Flächen an Veranstalter, die aus den Märkten Gewinne erzielen. Das war stets so. Ärger gab es nicht.

Die aktuelle Debatte startete, als die Elberfelder Einzelhändlergemeinschaft "IG1", die den "Lichtermarkt" verantwortet, den Vertrag mit ihrem langjährigen Weihnachtsmarkt-Veranstalter nicht mehr verlängert hat. Die "IG1" möchte sich zukünftig zu Weihnachten anders — sprich: hochwertiger, attraktiver, exklusiver — präsentieren.

Nach wie vor gibt es bei der Frage, wer hier wen nicht oder nicht rechtzeitig über diese neuen Pläne informiert hat, unterschiedliche Positionen: Eine Stadt-Drucksache aus dem Büro des Oberbürgermeisters, die im Stadtentwicklungsausschuss Thema war, sagt, dass "weder die städtischen Dienststellen noch die Wuppertal Marketing GmbH und die Politik über diese Entscheidung vorab informiert" worden seien. Außerdem, so die Stadt, habe "die 'IG1' offensichtlich bereits mit einem neuen Veranstalter eine vertragliche Regelung getroffen".

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Fakt ist: Die "IG1" hatte mit großem Aufwand ein neues "Lichtermarkt"-Konzept entworfen, über das bereits diskutiert wurde, das demnächst öffentlich präsentiert werden sollte — und das nun (vorerst?) hinfällig ist.

Aktuell dominieren die Juristen das Thema. Erstens ist mit dem 18. April 2016 eine neue Konzessionsverordnung in Kraft getreten: Die schreibt besondere Vergabeverfahren vor, wenn der "Wert" einer Veranstaltung den sogenannten EU-Schwellenwert von mindestens 5,25 Millionen Euro überschreitet. Zweitens gilt der Grundsatz, dass EU-Recht Vorrang hat, und so muss auch dann, wenn dieser Schwellenwert nicht erreicht wird, die "Binnenmarktrelevanz" beachtet werden: Dabei reicht die Möglichkeit aus, dass Weihnachtsmarktveranstalter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten daran interessiert sein könnten (!), in Wuppertal aktiv zu werden. Genannt werden von der Stadt Belgien, die Niederlande und Frankreich — wegen geographischer Nähe.

Ob das alles rechtlich richtig läuft, interessiert, so schreibt das OB-Büro, seit einiger Zeit Rechtsanwaltskanzleien, die mögliche Veranstalter vertreten — und "unmissverständlich darauf aufmerksam machen, dass die Vergabe insbesondere der Weihnachtsmärkte öffentlich auszuschreiben ist". Auch in Wuppertal habe sich eine solche "Großkanzlei" gemeldet — und mitgeteilt, man "beobachte" das Verfahren der Stadt zur Weihnachtsmarktvergabe. Wuppertals Stadtspitze leitet daraus die Notwendigkeit ab, das zukünftige Vorgehen (ab 2017) auf rechtssichere Füße zu stellen. Ansonsten drohe das Scheitern der fürs Stadt-Image wichtigen Weihnachtsmärkte wegen langwieriger und teurer Gerichtsverfahren.

Was nun? An der Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibung, um Transparenz und Wettbewerbsneutralität zu garantieren, führt offenbar kein Weg (mehr) vorbei. Her muss jetzt (und zwar schnell) ein exakter Katalog all dessen, was ein Weihnachtsmarktveranstalter für Wuppertal bringen, können, machen und sicherstellen muss — ein sogenanntes "Leistungsverzeichnis": Das betrifft Flächen, Dauer, Buden, Deko, Beleuchtung, Warensortimente, Sicherheitsfragen, Branchenmix, Marktgestaltung, zusätzliche Aktionen, Gastronomie — und die Frage, wie viele Jahre ein Veranstalter den jeweiligen Markt durchführen darf. Dieses "Leistungsverzeichnis" soll Ende August stehen, so dass die Stadtpolitiker im September darüber beschließen können. Ab dann gibt's eine Ausschreibung mit Bewertung der Angebote, eventuell inklusive Findungskommission. Im Dezember 2016/Januar 2017 soll ein Ratsbeschluss folgen, wer die vier betroffenen Weihnachtsmärkte durchführen darf.

Offen ist, was nun aus dem "Lichtermarkt"-Konzept der "IG1" wird. Und auch bei der Politik ist die Begeisterung für das Verfahren nicht eben riesig: Im Stadtentwicklungsausschuss gab CDU-Fraktions-Chef Michael Müller seiner Vermutung Ausdruck, das Ganze werde "noch zu einigen juristischen Auseinandersetzungen führen". Und sein SPD-Kollege Klaus Jürgen Reese kommentierte: "Ein Leistungsverzeichnis für Weihnachtsmärkte? Ich kann mir noch nicht vorstellen, wie das aussehen soll..."