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Schöffengericht Wuppertal: Vorwurf: Sexuelle Nötigung im Tattoostudio

Schöffengericht Wuppertal : Vorwurf: Sexuelle Nötigung im Tattoostudio

Wegen sexueller Nötigung in vier Fällen sowie Nötigung in drei Fällen, dabei in einem Fall als Versuch und in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, muss sich ein 43-Jähriger aus Wuppertal ab dem 21. Februar 2018 vor dem Schöffengericht verantworten.

Der Beschuldigte betreibt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Tattoostudio in Wuppertal. Am 6. Juni 2016 habe er eine Frau, die als Kundin bei ihm war, auf dem Weg zur Toilette am Hinterkopf gefasst, ihren Kopf in die Armbeuge geklemmt und sie gegen ihren Willen geküsst, so die Anklage. Dabei soll er gewaltsam ihren Mund geöffnet und mit seiner Zunge in den Mund eingedrungen sein. Durch den Griff soll die Zeugin Schmerzen erlitten haben.

Am 2. Mai 2016 soll eine andere Frau für ein Rückentattoo beim Angeklagten gewesen sein. Als diese den Wunsch äußerte, etwas zu essen, habe der Angeklagte einen Lutscher geholt, das Kinn der Zeugin gegriffen und versucht, diese gegen ihren Willen zu küssen, so die Ankläger. Auch habe er gewaltsam den Mund geöffnet. Nachdem die Zeugin das Tattoo bezahlt hatte, habe er erneut versucht, sie zu küssen. Durch den Griff erlitt sie laut Ermittlern Schmerzen.

Ein weiterer Vorwurf: Im Sommer 2015 soll er der Beschuldigte eine Frau, die für ein Armtattoo in einem Stuhl saß, in den Nacken gegriffen, ihren Kopf in seine Richtung gezogen und die Zeugin gegen ihren Willen geküsst haben.