"Team Wallraff" vs. "vitesca" Veterinäramt: Vorwürfe haben sich nicht bestätigt

Wuppertal / Köln · Die schweren Vorwürfe, die die RTL-Sendung "Team Wallraff" gegen den Wuppertaler Caterer "vitesca" erhoben hatte (die Rundschau berichtete), konnte das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) nach Abschluss seiner Prüfungen nicht bestätigen.

 Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff.

Enthüllungs-Journalist Günter Wallraff.

Foto: Stefan Gregorowius / RTL

In einer entsprechenden Mitteilung vom heutigen Tag (2. Juli 2015) heißt es:

"Schon vor Ausstrahlung der Sendung am 8. Juni hatte die ,Vitesca Menü Reimann GmbH und Co KG' Kontakt zum zuständigen Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Solingen gesucht. Das Amt überprüfte den Betrieb vor Ort am 9. sowie am 18. Juni, konnte die Vorwürfe aber nicht bestätigen."

Das BVLA habe in den vergangenen Wochen die Betriebsabläufe des Unternehmens eingehend analysiert und komme jetzt zu keinem anderen Ergebnis. Wie Abteilungsleiterin Dr. Natalie Cirocki mitteilt, wurde eine Verbrauchergefährdung durch hergestellte Menüs der Firma ,vitesca' nicht festgestellt. Insbesondere der Vorwurf, der Betreiber würde grundsätzlich verdorbene Lebensmittel verarbeiten, hat sich nicht bestätigt. Hygienisch seien keine Beanstandungen festgestellt worden. Die Temperaturvorgaben während der Lagerung und Verarbeitung der Waren würden eingehalten.

Cirocki: "Die technischen Einrichtungen des Betriebes, Kühlung und Cook and Chill, werden regelmäßigen gewartet und Störungen zeitnah behoben. Verbraucherbeschwerden oder Erkrankungen durch die hergestellten Lebensmittel der Firma ,vitesca' in dem Zeitraum von September 2014 bis Juni 2015 sind uns amtlich nicht zur Kenntnis gelangt."

Wie das Solinger Amt weiter ausführt, produziere "vitesca" nach dem gesetzlich vorgeschriebenen, betriebsinternen Qualitätssicherungskonzept. Die Betriebs- und Personalhygiene seien nicht zu beanstanden, die Bausubstanz befinde sich in einem guten Zustand. Die Produktionsprozesse und die Warenrückverfolgbarkeit seien nachvollziehbar.

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