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Landgericht Wuppertal: Überfall auf zwei Spielhallen in zwei Tagen

Landgericht Wuppertal : Überfall auf zwei Spielhallen in zwei Tagen

Einer steuerte die Masken bei, ein anderer seine Pistole, der Dritte drohte mit der Waffe. Mit dieser Aussage gestanden die drei Angeklagten, zwei Überfälle auf Wuppertaler Spielhallen im März 2017 begangen zu haben.

Zwei der 16, 18 und 22 Jahre alten Täter waren zum Tatzeitpunkt noch Schüler.

Der 18-Jährige rechtfertigte sich vor dem Wuppertaler Landgericht damit, dass er nicht einmal gewusste habe, was für eine Pistole er da in der Hand halte.

Dass es eine Pistole "nur" mit Platzpatronen war, ist inzwischen bekannt. Das Landgericht verurteilte die drei jungen Angeklagten ausnahmsweise zu Bewährungsstrafen, zwei von ihnen noch nach Jugendrecht. Richter Dr. Karsten Bremer stellte klar: "Zum Glück ist nichts Schlimmeres passiert." Das Strafmaß beträgt für alle drei Täter jeweils ein Jahr und zehn Monate Haft.

Wenn sie allerdings Arbeitsstunden leisten oder Geld an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, müssen sie ihre Haft nicht im Gefängnis absitzen. Der Jüngste der drei wird zusätzlich eine Schulung durchlaufen müssen, die in wieder fit für die Schule macht. Der 18-Jährige sei der Mitläufer der Gruppe gewesen. Als seine Freunden ihm vorschlugen, die Spielhallen zu überfallen, soll er ohne Zögern zugestimmt haben.

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Am 30. März 2017 verübten sie dann den ersten Überfall, und zwar auf ein Lokal in der Barmer Fußgängerzone. Am Tag darauf traf es eine Spielhalle in Wichlinghausen. Als Grund für den zweiten Überfall gaben die Angeklagten an, dass die Beute vom Vortag bereits noch am selben Tag ausgegeben worden sei.

Der Anwalt des 18-Jährigen erläuterte die Gedanken seines Mandanten: "Das war ein easy Job. Das Geld konnte er gebrauchen." Der 22-Jährige soll während der Tat jeweils vor den Lokalen gewartet haben. Seine Aussage im Gericht: "Ich bin doch nicht blöd und geh' in die Spielhalle rein." Das zeige eine gewisse Reife, stellten die Richter fest — und verurteilten ihn nach Erwachsenenrecht.

Den Spielhallen-Mitarbeitern sagten die Angeklagten im Prozess, dass es ihnen leid tue. Eine Frau berichtete, sie habe sich in Behandlung begeben. Sie sei schon zuvor überfallen worden. Ihr Arbeitgeber habe wenig später wegen zu vieler Überfälle geschlossen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.