Prozess vor dem Landgericht Tod in der JVA: "Der ist total abgebrüht"

Wuppertal · Sichtlich entsetzte Zeugen beschreiben den 19-jährigen Angeklagten vor dem Landgericht als kalt, anscheinend gefühllos, "total abgebrüht". Der wegen anderer Taten bereits zu langer Haft Verurteilte hatte in seiner Zelle in der Ronsdorfer JVA einen 20-jährigen Untersuchungsgefangenen erwürgt.

 Der Angeklagte (19) mit Anwältin Eva Berger bei Sitzungsbeginn. Hinten eine Gerichtsbedienstete.

Der Angeklagte (19) mit Anwältin Eva Berger bei Sitzungsbeginn. Hinten eine Gerichtsbedienstete.

Foto: Dirk Lotze

Der junge Strafgefangene habe über seine Tat gesprochen, als handele es sich um einen Einkauf im Supermarkt. Ein erfahrener Ermittler des Polizeipräsidiums: "So was habe ich noch nicht erlebt."

Laut Geständnis hat der 19-Jährige am 4. Mai einen Mitgefangenen erwürgt. Der Angeklagte hatte in Ronsdorf drei Jahre abzusitzen — wegen Raubes, Diebstählen und Drogenvergehen. Beim gemeinsamen Einschluss mit einem 20-jährigen Untersuchungsgefangenen habe es Streit um Schulden vom Kartenspiel gegeben: "Ich bin wütend geworden." Er habe sein Opfer mit Händen gewürgt, bis es leblos war. Als der 20-Jährige dann doch wieder aufstand, habe er einen Gürtel geholt. Er habe den anderen dann mehrere Minuten lang erdrosselt.

Ein Kriminalbeamter hatte den 19-Jährigen kurz darauf verhört: "Ich habe alles erwartet. Aggression, Selbstmitleid, Weinerlichkeit. Aber nicht das." Völlig sachlich, geradezu unbeteiligt, habe der Angeklagte das Geschehen beschrieben. Mit Rückfragen habe es kaum eine Dreiviertelstunde gedauert.

Der Angeklagte wiederum hat während der Ermittlungen sogar noch einen viel ungeheuerlicheren Ablauf beschrieben. Demnach habe er sich bereits am Mittag des Tattags dazu entschlossen, jemanden töten zu wollen. Er habe wissen wollen, wie das ist. Den Gürtel habe er schon da bereit gelegt. Später habe er den 20-Jährigen in seine Zelle gelockt und sofort hinterrücks angegriffen. Dieses Mordgeständnis machte er gegenüber Justizbediensteten in einem anderen Gefängnis.

Laut Gerichtsmediziner Dr. Benno Hartung ist diese inzwischen widerrufene Fassung durchaus möglich: "Die erste Version halte ich aber persönlich für viel wahrscheinlicher." Das ergebe sich aus den Spuren. Laut Gerichtspsychiater könnte der Angeklagte sich durch unterschiedliche Fassungen Vorteile versprochen haben. Etwa durch eine Beurteilung als schuldunfähig. Der 19-Jährige habe auch in der Untersuchung Regungen nur gezeigt, wenn es um seine Familie ging. Aus medizinischer Sicht sei er bei der Tat aber zurechnungsfähig gewesen.

Der Angeklagte sitzt unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen in Haft. Während der Verhandlung schaute er alle paar Minuten auf die Saaluhr. Er dürfte laut Gutachter nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sein. Das Gericht prüft, ob für später Sicherungsverwahrung vorbehalten werden soll.
Das Urteil wird für Freitag erwartet.

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