Straffreier Gras-Anbau?

Wuppertal · Ein 30-jähriger Angeklagter aus der Südstadt könnte trotz einer Marihuana-Plantage in seiner Mietwohnung, trotz Hinweisen auf Drogenhandel und trotz eines möglichen Geständnisses während der ersten Ermittlungen straffrei bleiben: Denn in seinem Strafprozess steht die Rechtmäßigkeit der Polizeiaktion gegen ihn in Zweifel.

 Cannabiszucht im Außenbereich (Symbolfoto).

Cannabiszucht im Außenbereich (Symbolfoto).

Foto: Mullaways / Wikipedia

Laut Zeugen hatten die Beamten im Juli vergangenen Jahres an einem Nachmittag bei dem Angeklagten geklingelt, weil aus seiner Tür intensiver Marihuana-Geruch ins Treppenhaus strömte. Eigentlich waren die Ermittler wegen einer Durchsuchung auf einer ganz anderen Etage im Haus.

Als Reaktion auf die Rufe "Aufmachen, Polizei" hörten die Beamten nur, wie das Schloss verriegelt wurde. Angeblich in der Annahme, nun würden Beweise vernichtet, begannen sie mit Tritten gegen das Türblatt — bis der Angeklagte mit einem "ist ja gut" öffnete. In seinen Räumen stellten die Beamten mehr als ein Kilogramm Marihuana sicher.

Sein Verteidiger, Anwalt Michael Kaps, kritisierte: Wenn das so rechtens wäre, könnte die Polizei trotz Grundgesetz nach Gutdünken in jede Wohnung. Dann müssten sich die Beamten nur auffällig genug bemerkbar machen, um anhand der eigenen Warnung "Gefahr im Verzug" anzunehmen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft nicht sofort erreichbar gewesen sei, hätte den fünf Beamten im Treppenhaus einfallen müssen, einen Richter wegen eines Durchsuchungsbeschlusses anzurufen.

Laut Kaps sollen alle Beweise wegen dieses Fehler wertlos sein. Zudem dürften die Angaben seines Mandanten nicht gegen ihn verwendet werden, weil er "zu benebelt" gewesen sei, um sich frei für eine Aussage entscheiden zu können. Der 30-Jährige soll die Beamten unter anderem locker mit der Anrede "Alter" begrüßt haben. Ein Polizist: "Er hat gesagt, die Gesellschaft ist krass. Und wir wären krass. Er brauche das Marihuana und werde auch wieder neu anbauen."

Sollte das Gericht dem Verteidiger folgen, wird das Verfahren wohl mit einem Freispruch enden. Amtsrichter Christian Podeyn hat weitere Zeugen geladen, um zunächst den Ablauf des Einsatzes aufzuklären.

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