Bildungs- und Teilhabepaket Steigende Kosten für geförderte Nachhilfe

Wuppertal · Die Kosten durch Schüler, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen, steigen in Wuppertal überproportional — besonders bei den Ausgaben für Nachhilfestunden. Auffällig ist: Die Zahl der Anspruchsteller steigt kaum, deutlich hingegen die Zahl ihrer Nachhilfestunden.

 Symbolfoto.

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Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de

"Landesweit liegen nur drei Städte vor uns bei den Pro-Kopf-Ausgaben in diesem Bereich", bestätigte Wuppertals Sozialdezernent Stefan Kühn im Sozialausschuss. Laut Kühn erstattete der Bund 2016 für das Bildungs- und Teilhabepaket 5,5 Millionen Euro. Die Aufwendungen in Wuppertal summierten sich allerdings auf sieben Millionen Euro. Die Stadt steht dabei in der Pflicht: Begründet ein Schüler seinen Anspruch am Bildungspaket, muss die Stadt für seine Teilhabe aufkommen. Die Verwaltung zahlt dabei jeweils direkt an die Anbieter, unter anderem an die Wuppertaler Nachhilfeschulen, aber auch an Kantinenbetriebe für Schulmittagessen.

Von 2014 bis 2016 stieg die Zahl der Schüler mit Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets um sieben Prozent. Die Ämter sehen in diesem Zusammenhang etwa fünf Stunden Nachhilfe pro Woche vor. Doch Wuppertaler Schüler besuchten oft wesentlich länger als fünf Stunden in der Woche die Nachhilfeschule. Für die Stadt entstanden so 2016 alleine in diesem Bereich Kosten von drei Millionen Euro — fast doppelt so viel wie 2014.

Über die genauen Zahlen der Schüler, die in Wuppertal Nachhilfe in Anspruch nehmen, wird ungern gesprochen. Dezernent Stefan Kühn hatte im August dazu der Linken-Ratsfraktion Zahlen mitgeteilt — als Antwort auf eine öffentliche Anfrage. Seine Auskunft ging zugleich im Sozialdezernat herum. Bekannt gegeben wurden die Zahlen jedoch weder von den Linken noch von der Stadtverwaltung. Die Antwort liegt der Redaktion vor, die oben genannten Zahlen stammen daraus. Im Sozialausschuss kommentierte Kühn lediglich: "Die Platzierung Wuppertals bei den Pro-Kopf-Ausgaben belegt, dass wir die Anspruchsberechtigten überdurchschnittlich gut erreichen."

Eine Querverbindung lässt sich zu einem Fall ziehen, der derzeit vor dem Landgericht verhandelt wird — und zwar im Prozess gegen einen mutmaßlich betrügerischen Betreiber einer Wuppertaler Nachhilfeschule. Laut Anklage hatte der Mann nicht selten die Maximalzahl an Stunden abgerechnet. Tatsächlich aber traten die Schüler wohl nur kurz und gelegentlich bei ihm an. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Jobcenter-Mitarbeiter nicht in das Vorgehen des Nachhilfeschulen-Betreibers involviert und zahlten unwissend die falsch abgerechneten Stunden.

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