Prozess Paschalis gegen Stadt Klage ist abgewiesen

Wuppertal / Düsseldorf · Der ehemalige Beigeordnete Panagiotis Paschalis ist am Freitag (18. Januar 2019) vor dem Düsseldorfer Verwaltunsgericht mit einer Klage gegen seine Abberufung gescheitert. Das Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil zu der Auffassung gelangt, dass die Abberufung durch den Rat der Stadt in jeder Hinsicht korrekt erfolgt sei.

 Die Abwahl von Rechts-Dezernent Panagiotis Paschalis war nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes rechtmäßig. Paschalis selbst will prüfen, ob er vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung geht.

Die Abwahl von Rechts-Dezernent Panagiotis Paschalis war nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes rechtmäßig. Paschalis selbst will prüfen, ob er vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung geht.

Foto: SPD

Das Stadt-Presseamt schreibt dazu: "Oberbürgermeister Andreas Mucke und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig bewerteten das Urteil in einer ersten Stellungnahme als Bestätigung des korrekten Handelns von Rat und Verwaltung, aber auch als klare Absage an die vom ehemaligen Beigeordneten wiederholt öffentlich erhobenen, haltlosen Vorwürfe in Zusammenhang mit seiner Abberufung. Oberbürgermeister und Stadtdirektor nahmen den Verfahrensausgang erneut zum Anlass, die abwegigen, offensichtlich aus prozesstaktischen Gründen erhobenen Anschuldigungen Paschalis‘ gegen Mitglieder des Rates und Beschäftigte der Verwaltung in aller Form zurückzuweisen. Mucke kündigt die Einleitung juristischer Schritte zum Schutz der Betroffenen an. Dies insbesondere im Hinblick auf die nicht hinnehmbare Behauptung, es gebe eine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt und der Verwaltungsspitze."

Unabhängig von einer möglichen Berufung, so das städtische Presseamt weiter, werde die Verwaltung nun gemäß der Vereinbarung mit der Bezirksregierung das Verfahren zur Auswahl eines neuen fünften Dezernenten einleiten und die Ausschreibung dazu auf den Weg bringen. Die Entscheidung über den Zuschnitt des neuen Geschäftsbereiches trifft der Rat.

Das neue Mitglied muss laut NRW-Gemeindeordnung die Befähigung zum Richteramt oder zum Allgemeinen Höheren Verwaltungsdienst haben.

Einen ausführlichen Artikel über die Gerichtsverhandlung lesen Sie in Kürze hier sowie in unserer Print-Ausgabe am Mittwoch (23. Januar 2019).

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