Siebeneinhalb Jahre Haft

Wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung hat das Wuppertaler Landgericht einen 19 Jahre alten Wuppertaler zu einer Einheitsjugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter unter anderem Anfang Mai dieses Jahres am Bahnhof Barmen eine 20 Jahre alte gehörlose Frau vergewaltigt hat. Bereits gegenüber der Polizei hatte der 19-Jährige gestanden, die 20-Jährige über die Gleise auf eine Wiese hinter dem Bahnhof gezogen und sie dort sexuell missbraucht zu haben. Zuvor habe er sie im Bahnhofstunnel angesprochen und bemerkt, dass die Frau ihm nicht antworten konnte. Er habe sie daraufhin zunächst beleidigt und ihr dann mit einer Glasflasche gegen die Stirn geschlagen.

Der Täter soll auch für eine weitere Vergewaltigung im März dieses Jahres verantwortlich sein. Im Bereich der Schwebebahn-Station Alter Markt sei er laut Gericht mit einer Sturmhaube bekleidet auf eine Frau losgegangen und habe ihr gedroht.

Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten.

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