Amtsgericht Wuppertal Serienbetrüger: Dreieinhalb Jahre Gefängnis

Wupperal · Das Amtsgericht hat einen 24-jährigen Angeklagten aus Wuppertal als Serienbetrüger zu Gefängnis verurteilt. Laut Feststellungen verkaufte er zwischen Mai 2014 und Januar 2015 mindestens 47 mal per Internet teure Winterreifen, ohne Ware zu liefern.

 Das Wuppertaler Amtsgericht.

Das Wuppertaler Amtsgericht.

Foto: ag-wuppertal.nrw.de

Die noch nicht rechtskräftige Strafe beträgt dreieinhalb Jahre Haft. Das ist nur ein halbes Jahr weniger, als das Schöffengericht überhaupt verhängen kann.

Der mutmaßliche Schaden für die Käufer liegt insgesamt im fünfstelligen Euro-Bereich. Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Verfahren ließ er freundlich lächelnd über sich ergehen.

Das Gericht hörte an zwei Verhandlungstagen mehr als 50 Zeugen. Geprellte Kunden kamen aus allen Gegenden Deutschlands, in denen Schnee fällt. Teils aus Sachsen, Oberbayern und dem Schwarzwald.

Einige berichteten von Vertröstungs-Mails, die sie auf ihre Nachfragen erhalten hatten. Die Antworten: "Es ist Hochsaison" und "Wir sind ein kleiner Shop. Wir möchten uns für den schlechten Service entschuldigen." Dann gab es teils zehn Euro Preisnachlass - aber trotzdem keine Reifen. Ein Zeuge erklärte: "Ich war damals Schnäppchen-Jäger. Und ich habe mir gedacht: wenn man einem kleinen Laden keine Chance gibt, dann gibt es irgendwann keine mehr."

Für die Richter bestätigten die Kunden reihenweise E-Mails und Überweisungs-Formulare. Demnach firmierte der Angeklagte unter immer wieder wechselnden Namen. Nach jeweils kurzer Zeit zog er weiter in die nächste Stadt. Eine Flucht wurde bis in die Schweiz nachverfolgt.

Jede einzelne Aussage dauerte kaum zehn Minuten. Die Reisekosten der Zeugen belasten die Landeskasse. Sie dürften in den meisten Fällen den Betrugs-Schaden übersteigen.

Der immense Aufwand war durch die Prozessordnung bedingt. Die Vorsitzende Richterin Barbara Bittner bat die Betroffenen dafür um Verständnis. Verteidigerin Esther Kunz hatte deshalb einen Ablehnungsantrag geschrieben: "Die Formulierung ist geeignet, die Zeugen gegen den Angeklagten aufzubringen."

In mehr als 20 Fällen sind die Verfahren eingestellt, weil sie die Strafe nicht wesentlich ändern würden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können das Urteil noch angreifen. Der Angeklagte bleibt bis zur Rechtskraft in Untersuchungshaft.

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