Polizei warnt vor Waffen-Wahn

Wuppertal · Die Antragszahlen für einen "Kleinen Waffenschein", der das Führen von so genannten Schreckschusswaffen erlaubt, sind deutlich gestiegen. In den vergangenen Jahren gingen 100 bis 200 Anträge bei der Polizei ein.

In diesem Jahr sind es schon jetzt rund 1.200.

Diese Zahlen nennt die Pressestelle des Wuppertaler Polizeipräsidiums. Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher hat reagiert — und an alle Antragsteller in der Warteschleife geschrieben: "Sehr geehrter Herr/Frau XXX, spätestens die Ereignisse an Silvester in Köln und in anderen Städten haben viele Menschen verunsichert und — wie Sie — dazu bewogen, einen Antrag auf Erteilung eines ,Kleinen Waffenscheins' zu stellen." So fängt das Schreiben an. Mit dem erklärenden Hinweis darauf, dass ein "erhöhtes Antragsaufkommen" längere Wartezeiten für die Bearbeitung nach sich zieht, geht es weiter.

Dann nutzt die Polizeipräsidentin die "Pause", die das Verfahren mit sich bringt, um auf zwei Seiten über die "besonderen Gefahren und Risiken bei dem Gebrauch von so genannten Abwehrwaffen" zu informieren.

Birgitta Radermacher redet den Antragstellern ins Gewissen: Sie spricht von "fatalen Folgen", die Unsicherheiten in der Waffenhandhabung haben können, vom Schaden, den eine Waffe anrichten kann, von Schadensersatzansprüchen sowie strafrechtlichen Konsequenzen bei einem unangemessenen Umgang — auch mit einer Schreckschusswaffe.

Und sie macht klar: "Wir als Polizei raten deshalb davon ab, Abwehrsprays und andere Abwehrwaffen mitzuführen. Sie erhöhen damit nicht Ihre Sicherheit, sondern eher das Risiko und die Gefahren für sich und Unbeteiligte."

Außerdem wird klar darauf hingewiesen, dass es verboten ist, "Kleine Waffenschein"- Waffen bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dabeizuhaben. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar.

Die "Denkpause", die Birgitta Radermacher von den Antragstellern, denen sie geschrieben hat, einfordert, endet damit, dass Wuppertals Polizeichefin darum bittet, "unter Berücksichtigung meiner Hinweise, Ihren Antrag nochmals zu überdenken". Und ganz zum Schluss heißt es: "Sofern ich keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines verzichten, und werde von einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrages absehen."

Stefan Weiand, Pressesprecher der Wuppertaler Polizei, stellt das Verfahren in einen Gesamtzusammenhang: "Eine unserer Hauptaufgaben ist die Gefahrenabwehr. Daher ist es angesichts der sehr stark gestiegenen Antragszahlen sinnvoll, deutlich auf Risiken und Gefahren hinzuweisen. Es geht nicht darum, jemandem Steine in den Weg zu legen."

Allerdings müsse jeder wissen, dass das Schießen auch mit Schreckschusswaffen nur in Notwehrsituation erlaubt sei. Und schon eine solche Waffe bei sich zu haben, ist bei allen Arten von Großveranstaltungen nicht erlaubt. Stefan Weiand: "Beispielsweise bei einem Ereignis wie in der Kölner Silvesternacht wäre man da schon sehr schnell in einem rechtlich problematischen Bereich."

Erwachsene, weitgehend unbescholtene, psychisch und körperlich gesunde Bürger haben das Recht, einen "Kleinen Waffenschein" zu beantragen. Zurzeit allerdings kann die Bearbeitung mehr als zehn Wochen dauern. Die Polizei arbeitet daran, diesen Rückstau abzubauen.

Stefan Weiand mit Blick auf den Schlusssatz des Briefes der Polizeipräsidentin: "Ein einfacher Anruf oder eine E-Mail genügen, um uns mitzuteilen, dass der Antrag weiter bearbeitet werden soll."

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