Prozessbeginn Jobcenter-Betrug: Inhaber von Nachhilfe-Institut vor Gericht

Wuppertal · Angeklagter soll nicht geleistete Nachhilfestunden gegenüber dem Jobcenter abgerechnet haben.

 Symbolfoto.

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Foto: Asio otus / Wikipedia

Am 29. November 2017 beginnt vor dem Landgericht Wuppertal das Strafverfahren gegen den 24 Jahre alten Adem A. aus Wuppertal.

Der Angeklagte soll ein Nachhilfeinstitut mit mehreren Betriebsstätten in Wuppertal und Solingen betrieben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das zuständige Jobcenter im Rahmen einer Lernförderung die Kosten für Nachhilfeunterricht von Schülerinnen und Schülern bei privaten Anbietern.

Der Angeklagte soll im Tatzeitraum von Juli 2014 bis März 2017 in 118 Fällen gegenüber den Jobcentern Wuppertal und Solingen Nachhilfestunden für Schülerinnen und Schüler abgerechnet haben, obwohl diese tatsächlich nicht erbracht wurden. Hierdurch soll er insgesamt 153.470,25 Euro zu Unrecht vereinnahmt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten gewerbsmäßigen Betrug in 118 Fällen vor. Für jede Tat sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Kammer hat bereits mehr als 140 Zeugen geladen.

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