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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: IKEA: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolglos

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts : IKEA: Eilantrag gegen Baugenehmigung erfolglos

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit einem unanfechtbaren Beschluss am Montag (26. September 2016) einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das Einrichtungshaus Ikea in Wuppertal-Oberbarmen abgelehnt.

Anwohner der Zufahrtstraße klagen zurzeit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Eilantrag zielte darauf, die Baugenehmigung bis zur Entscheidung über die Klage vorerst zu verhindern. Zur Begründung machen die Anwohner insbesondere geltend, das Vorhaben verstoße wegen des mit ihm verbundenen Verkehrsaufkommens gegen das so genannte Gebot der Rücksichtnahme. Sie befürchten eine wesentliche Verschlechterung der Erschließungssituation ihrer Grundstücke und unzumutbare Lärmbelastungen. Die Ergebnisse der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Verkehrsuntersuchung kritisieren sie dabei ebenso in Einzelheiten an wie die eingeholte schalltechnische Untersuchung.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Eilantrag Ende Mai abgelehnt. Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung lasse sich nicht feststellen, dass der Zu- und Abfahrtverkehr die verkehrliche Erreichbarkeit der Grundstücke der Antragstellerin unter Berücksichtigung des Ausbaus der Zufahrtstraße unzumutbar beeinträchtige oder zu Lärmbe-lastungen führen werde, welche die Unterbindung der für den 29. September 2016 vorgesehenen Eröffnung des bereits errichteten Einrichtungshauses erfordern würde, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Den Antragstellerinnen sei ein Zuwarten der Entscheidung über den Bestand der Baugenehmigung im Klageverfahren zumutbar. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Zufahrtstraße bereits heute mit einem hohen Verkehrsaufkommen belegt sei, den Mehrverkehr unter Berücksichtigung des vorgesehenen Umbaus voraussichtlich aber wird aufnehmen könne und eine Erhöhung der Lärmbelastung durch den Zusatzverkehr sich eher im akustisch nicht wahrnehmbaren Bereich bewegen werde.

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Die Hauptsache ist weiterhin beim Verwaltungsgericht anhängig. Der Bebauungsplan Nr. 1202 "Einrichtungshaus Dreigrenzen" ist Gegenstand eines beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrolleilantrags. Mit ihm begehren die Anwohner vom Gericht, den Bebauungsplan im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zusetzen. Über diesen Antrag wird in Kürze entschieden.