Landgericht Wuppertal Der Hund Ginger und sieben Monate Haft

Wuppertal · Vor der 8. kleinen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts beginnt am Mittwoch (14. März 2018) die Berufungsverhandlung einer 28-Jährigen, die wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Asio otus / Wikipedia

Das Amtsgericht hatte folgende Feststellungen getroffen: Während ihrer mehrjährigen Beziehung schafften sich die Angeklagte und ihre Freundin gemeinsam einen Kurzhaar-Chihuahua namens "Ginger" an. Nach der Trennung der beiden nahm die Zeugin den Hund an sich.

Am 24. April 2017 traf sie sich mit der Angeklagten in Wichlinghausen. Die Frau saß in ihrem geparkten Auto und hatte den Hund "Ginger", der zur Tatzeit mit einem blauen Pullover bekleidet war, auf ihrem Schoss. Die Angeklagte trat an das halb geöffnete Autofenster heran, begann ein Gespräch und streichelte den Hund. Als der neue Lebensgefährte der Zeugin hinzu trat, kam es zum Streit zwischen den Beteiligten. Darauf griff die Angeklagte den Hund "Ginger" und zog ihn durch das Fenster aus dem Fahrzeug heraus. Die Zeugin versuchte noch, das Tier am Pullover festzuhalten, der Angeklagte entriss ihr jedoch den Hund und entfernte sich.

Das Amtsgericht hat die Angeklagte wegen Raubes des Hundes "Ginger" zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da die Angeklagte mehrfach vorbestraft war und zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand, hat das Amtsgericht die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Über das Schicksal des Hundes "Ginger" bekannt: Die Angeklagte und die Zeugin sollen nach der Tat eine Umgangsvereinbarung getroffen haben, wonach "Ginger" tageweise bei der Angeklagten und tageweise bei der Zeugin leben soll.

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