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Scharia-Polizei: Bundesgerichtshof hebt Freispruch auf

Scharia-Polizei : Bundesgerichtshof hebt Freispruch auf

Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für die sogenannte Wuppertaler Scharia Polizei aufgehoben.

Die Bundesrichter entschieden am Donnerstag (11. Januar) in Karlsruhe: Das Landgericht Wuppertal hat wichtige Punkte außer acht gelassen oder entgegen den rechtlichen Vorgaben bewertet. Es kommt darauf an, ob Warnwesten der Gruppe mit dem Hinweis auf islamisches Recht durch die Aufschrift "Shariah Police" Passanten einschüchten konnten - auf die bloße Möglichkeit. Dabei müsse an die Zielgruppe der Aktion gedacht werden: an junge Muslime, die an religiöse Gebote und ermahnt werden sollten. Der Vorsitzende des Strafsenats erläuterte: "Diese Zielgruppe wird ein vertieftes Verständnis davon haben, was die Scharia ist und was eine Scharia Polizei sein soll."

Die sieben Angeklagten hatten Anfang September 2014 mit ihrem Auftritt in der City Elberfeld schockiert. Laut Selbstdarstellung wollten sie Muslime in ihre Moschee einladen und an Glaubensregeln erinnern. Dabei trugen mehrere Personen Warnwesten, beschriftet mit "Shariah Police".

Als nächstes muss eine andere Strafkammer des Landgerichts neu verhandeln. Der Termin steht noch nicht fest.