Zum Anwalt und Einspruch einlegen
Betr.: "Fahrlässige Behinderung", Rundschau, 14. Dezember
13.01.2017
, 12:30 Uhr
Was soll man zu dieser Thematik großartig mehr sagen als "Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2013, Az. 1 StR 469/12". Ab zum Anwalt, Einspruch gegen alle Bescheide einlegen. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter des Ordnungsamtes einleiten lassen — Stichwort unberechtigte Einbehaltung des Personalausweises.
Arroganz kann leicht nach hinten losgehen...
Peter Müller, Schmitzfeld