Zum Anwalt und Einspruch einlegen

Betr.: "Fahrlässige Behinderung", Rundschau, 14. Dezember

Was soll man zu dieser Thematik großartig mehr sagen als "Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.5.2013, Az. 1 StR 469/12". Ab zum Anwalt, Einspruch gegen alle Bescheide einlegen. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter des Ordnungsamtes einleiten lassen — Stichwort unberechtigte Einbehaltung des Personalausweises.

Arroganz kann leicht nach hinten losgehen...

Peter Müller, Schmitzfeld

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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