Wichtiger Unterschied

Betr.: "Unglückliche Wortwahl", Johannes-Rau-Gymnasium, Rundschau vom 4. März

Die Schulleitung hat mit ihrer Anordnung, demonstrativ ausgeübte religiöse Handlungen innerhalb der Schule zu untersagen, eine richtige und auch grundsätzliche Entscheidung getroffen. Sie hat damit das Neutralitätsgebot staatlicher Schulen in religiösen Angelegenheiten durchgesetzt. Wir leben in Deutschland in einer säkular verfassten Gesellschaft, in der Religionsfreiheit zwar garantiert, die praktische Ausübung des Glaubens aber Privatsache ist. Öffentliche Orte dafür sind unter anderem Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Tempel.

Davon unberührt bleibt natürlich das schulische Angebot von Religionsunterricht.

Zum anderen nimmt die Schulleitung ihre Verantwortung gegenüber allen Schulangehörigen (Schüler und Lehrer) wahr, die entweder einem anderen Glauben angehören, oder die sich als Muslime nicht verpflichtet oder gar genötigt fühlen möchten, sich öffentlich zum islamischen Glauben zu bekennen — vor allem dann, wenn sie selbst nicht oder nicht besonders gläubig sind. Konflikte sind hier vorprogrammiert.

Es ist natürlich gut, wenn jetzt nach einer Lösung des Konflikts gesucht wird. Aber die Schulleitung des Rau-Gymnasiums sollte gegen jeden Vorwurf oder Verdacht, sie schränke Religionsfreiheit ein, in Schutz genommen werden — vor allem auch angesichts der in den sozialen Netzwerken verbreiteten Stimmungsmache.

Mit ihrer Anordnung hat die Schulleitung nicht die Religionsfreiheit beschnitten, aber der demonstrativen Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch eine bestimmte Religionspraxis eine deutliche Grenze aufgezeigt. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Bei diesem Ansinnen sollten sich Schulleitung und Schule auf die Unterstützung durch die demokratische Zivilgesellschaft in unserer Stadt verlassen können.

Michael Okroy, Holsteiner Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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