Was ist mit dem Datenschutzgesetz?
Betr.: "Jobcenter — keine Papier-Akten mehr", 18. Februar
24.02.2017
, 12:14 Uhr
Löblich, dass das Jobcenter keine Papierakte mehr erstellen will. Damit rettet man wahrscheinlich auch den ein oder anderen Baum. Aber wie vereinbart denn das Jobcenter die "E-Akte" mit dem Bundesdatenschutzgesetz, wonach die Aufbewahrungsfrist bei einer Personalakte bei zehn Jahren in physischer Form(im Original) liegt?
Sebastian Aßmann, Theodor-Vogel-Weg