Leser Unbegründete Diskussion

Betr.: Wuppertaler Tierheim

Zur Diskussion, die gerade wieder von Hundesteuer zahlenden Hundehaltern eben bezüglich ihrer geleisteten Steuerzahlung zur Finanzierung eines Tierheims entfacht wurde, sei gesagt, dass es eine Zweckbindung dieser Hundesteuer nicht gibt. Ebenso gilt dies für nahezu alle anderen Steuerarten wie zum Beispiel Einkommensteuer, Gewerbe-, Erbschafts- oder Mehrwertsteuer. Hier zeigt sich wieder einmal, wie durch Unkenntnis und vermeintliche Moral eine völlig unbegründete Diskussion und Forderung entsteht, die zu allem Überfluss von den ursprünglich Verantwortlichen im Tierschutzverein ablenkt.

Die Schließung des Tierheims war für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar. Das Tierheim hätte auch nur mit dem Zuschuss der Stadt Wuppertal und den beiden von der Stadt bezahlten Vollzeitstellen betrieben werden können, wenn nicht zwölf (!) Angestellte im Tierheim sich um das Wohl von etwa 60 Tieren gekümmert hätten.

Die Schließung des Tierheims hatte der damalige Vorstand des Tierschutzvereins zu verantworten, nicht die Stadt Wuppertal.

Frank Müller, Mollenkotten

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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