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Leser: Keine Reglementierung

Leser : Keine Reglementierung

Betr.: Baumschutzsatzung

Es war guter Wille und im Grundsatz richtig, dass vor Jahren die alte Baumschutzsatzung weitestgehend außer Kraft gesetzt wurde.

Es gibt Freiheit und Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und einen gewissen Selbstgestaltungswillen in unserem Land. Es muss nicht immer jemand mitbestimmen, wenn im privaten und persönlichen Bereich Hecken, Büsche und auch Bäume von alten Grundstücken entfernt oder zurückgeschnitten werden. Erwerber und auch Erben solcher Immobilien mit alten, verwilderten Baumbeständen kennen das.

Was allenfalls nötig ist, sind gewisse Korrekturen im öffentlichen Bereich. Hier wurde an mancher Stelle das eine oder andere Mal zu oft gefällt und erst anschließend darüber nachgedacht. Es ist oft schwer zu verstehen, warum die alten großen Bäume gefällt werden. Es fällt auch schwer, dieses zu akzeptieren.

Aber viele Bäume wachsen im Volumen je nach Art nur in den ersten 50 bis 80 Jahren. Das Holz rechtzeitig zu nutzen und somit Platz für Nachfolger zu schaffen hilft sogar unserer Umwelt.

Bitte an den Rat: Keine erneute Reglementierung mündiger Menschen, sondern eher die Erweiterung des Schutzes von öffentlich wahrgenommenen Bäumen.

Frank Müller

(Rundschau Verlagsgesellschaft)