Glatter Rechtsverstoß

Betr.: "Keine Halle für die AfD", Rundschau vom 25. Januar

Dass der Bürgerantrag des "Bündnis gegen Nazis" überhaupt auf die Tagesordnung des Stadtrates kommt, zeugt doch von dem mangelnden Demokratie- und Rechtsverständnis des Oberbürgermeisters sowie mancher Gruppen und Fraktionen im Wuppertaler Rathaus. Denn ein Verbot der Vermietung städtischer Räumlichkeiten an legale politische Parteien ist ein glatter Rechtsverstoß.

Dies mussten jetzt auch die Stadträte aus Oberhausen schmerzlich erfahren, nachdem das Landgericht Duisburg deren Veranstaltungsverbot des Landesparteitags der AfD in einer städtischen Halle am Sonntag im Rahmen einer einstweiligen Verfügung um die Ohren gehauen hat. Zu der Blamage kommen jetzt noch ein paar tausend Euro Verfahrenskosten auf die Stadt zu.

Den Stadtverordneten sei deshalb dringend empfohlen: Vor Verbotsbeschluss bitte Grund-, Versammlungs- und Parteiengesetz sowie Gemeindeordnung NRW lesen.

Norbert Beutel, Albrechtstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort