Freihalten für den Brandfall
Betr.: "Ein rätselhaftes "Knöllchen", Rundschau, 14. Januar
07.02.2017
, 12:01 Uhr
Die Anwohnerin hat ihr Fahrzeug auf einer Fläche geparkt, die ständig für Feuerwehrfahrzeuge freigehalten werden muss, da von dort aus im Brandfall die Bewohner per Drehleiter aus ihren Wohnungen gerettet werden. Eine entsprechende amtliche Beschilderung weist bereits in der Einfahrt zu dem Privatgelände eindeutig darauf hin, dass aus diesem Grund beidseitig außerhalb der markierten Parkflächen ein absolutes Halteverbot gilt.
Presseamt der Stadt Wuppertal,
Martina Eckermann, Rathaus Barmen