Es geht – als Strecke

Betr.: "Junior Uni: Tempo 30 geht nicht", Rundschau, 6. Mai

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur findet man in dem Artikel "Neuste Änderungen in der Straßenverkehrsordnung" unter anderem die Information, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wurde, bei dem die Straßenverkehrsbehörden ohne bürokratische Hürden Tempo 30 auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können.

Dort heißt es:

"Die wichtigste Änderung für die Straßenverkehrsbehörden ist, dass die Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im Umfeld von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern erleichtert wird. Hierbei handelt es sich nicht um Tempo 30-Zonen — vielmehr wird die punktuelle Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Nahbereich von sozialen Einrichtungen erleichtert"

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt — unsere Kinder — sollte Maßstab unseres politischen Handelns als KommunalpolitikerInnen und der Verkehrsverwaltung sein.

Wir können streckenbezogen Tempo 30 anordnen — auch vor der Junior Uni.

Gabriele Mahnert, Benzstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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