Erstattung fällt flach

Betr.: Wassergeldrückzahlung

Von unserer alten Hausherrin, wo wir und der Restaurantpächter im Erdgeschoss 2013 wegen Eigenbedarf ausziehen mussten, bekommen wir kein Wassergeld erstattet, da sie der Meinung ist, das von den WSW erstattete Wassergeld steht uns nicht zu.

Udo Ubrich, Aue

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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