Erstattung fällt flach
Betr.: Wassergeldrückzahlung
21.02.2017
, 12:12 Uhr
Von unserer alten Hausherrin, wo wir und der Restaurantpächter im Erdgeschoss 2013 wegen Eigenbedarf ausziehen mussten, bekommen wir kein Wassergeld erstattet, da sie der Meinung ist, das von den WSW erstattete Wassergeld steht uns nicht zu.
Udo Ubrich, Aue