Leser Ein richtiger Schritt

Betr.: neues NRW-Ladenschlussgesetz

Acht für die Städte "frei verfügbare" verkaufsoffene Sonntage im Jahr sind ein richtiger Schritt der Landesregierung. Das alte Ladenöffnungsgesetz bezüglich des Sonntags war ein "Bürokratiemonster", das neue ist noch immer ein "Schreckgespenst für freie Staatsbürger".

Ver.di und die Kirchen vertreten vielleicht gar nicht die Mehrheit der Bevölkerung, wollen diese aber für sich beanspruchen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist viel fortschrittlicher. Sie macht was sie will, fährt notfalls nach Holland, um am Sonntag shoppen zu können, oder kauft online.

Herr Achelpöhler von Ver.di begründet seine Prozesslust mit der Befragung der Bevölkerung, die sich mehrheitlich gegen offene Sonntage ausgesprochen hat. Wenn die Frage gestellt wird, ob der Sonntag so geschäftig werden soll wie jeder andere Tag, dann wäre es mehr als verwunderlich, wenn das die Mehrheit wirklich wollte. Darum geht es im diskutierten Ladenöffnungsgesetz aber gar nicht.

Herr Achelpöhler möge bitte einmal die Bevölkerung befragen, ob es angebracht wäre, die Geschäfte morgens zwischen 2 und 4 Uhr zu öffnen. 99 Prozent wären dagegen. Aber "dummerweise" dürfen die Geschäfte bereits zu dieser Nachtzeit öffnen, nur tut es niemand. Weil die Kundschaft fehlt. Und "dummerweise" war der letzte Heiligabend ein Sonntag, an dem jeder sein Lebensmittelgeschäft hätte öffnen dürfen. 90 Prozent taten das nicht. Und kein Kunde war böse deswegen.

Wie ein liberales Gesetz dann in die Praxis umgesetzt wird, das entscheiden alleine die Regeln der freien Marktwirtschaft. Wenn es einen Dreiklang gibt zwischen Ladenbesitzer, Kundschaft und Angestellten, dann sollte es keine gesetzliche oder moralische Instanz geben, die diesen Dreiklang stört. Und was die Angestellten anbetrifft: Die finden Sonntagsarbeit extrem lukrativ. Es melden sich genügend Freiwillige für den Job.

Ver.di kann sich darum kümmern, dass der Mindestlohn bezahlt wird, dass Wochenarbeitsstunden eingehalten und Lohnzuschläge an Sonn- und Feiertagen und nachts korrekt berechnet werden. Und Ver.di kann sich wirkungsvoll dafür engagieren, dass in Arbeitsverträgen verankert wird, dass niemand gegen seinen Willen am Sonntag zur Arbeit gezwungen werden kann — und niemals einen Nachteil in irgendeiner Form dadurch haben darf, dass die Arbeit am Sonntag nicht gewünscht ist.

Weiter so, liebe Landesregierung mit der "Pionierarbeit" für Deutschland.

Reiner Keuterling

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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