Leser Amt: keine Antwort

Betr.: Parken am Opernhaus

Am 16. November 2017 besuchte ich im Opernhaus einen Pina-Bausch-Abend und parkte auf dem Parkplatz am Opernhaus. Viele andere Besucher können bezeugen, dass wir vor dem einzigen Parkscheinautomaten auf dem Platz standen und vergeblich versuchten, einen Parkschein zu ziehen. Ganz offensichtlich war das Gerät kaputt. Ich bekam eine Geldbuße von zehn Euro, teilte aber, da eine E-Mail-Adresse auf dem Bescheid des Ordnungsamtes stand, den Sachverhalt mit, dass es schlicht nicht möglich war, einen Parkschein zu ziehen. Ich bekam keine Antwort, dafür jetzt einen Bußgeldbescheid über 38,50 Euro. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass da etwas nicht stimmen kann. Hat nicht jede/r zumindest ein Recht auf Anhörung? Kann das Ordnungsamt einzelne Bürger für eine Situation abkassieren, die sie nicht verschuldet haben?

Christiane Gibiec, Neue Friedrichstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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