Alternativen stehen zur Verfügung

Betr.: Seilbahn

Für Windkraftanlagen bestehen strenge Vorschriften zum Schutz der Anwohner. Sie dürfen durch Schattenwurf und Geräusche nicht belästigt werden. Bei der geplanten Seilbahn ist dies aber eklatant der Fall: Die Wohnqualität würde erheblich leiden. Darauf sollten sich Betroffene berufen. Wenn unausweichlich in die Rechte Betroffener eingegriffen werden muss, besteht im Interesse der Allgemeinheit ein Bedarf. Aber dies trifft hier nicht zu, denn es stehen bewährte Alternativen durch Busse zur Verfügung. Eine Seilbahn hätte im Sinne betroffener Bürger keine Berechtigung.

Gerhard Daniels, Dessauer Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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