Absolut rechthaberisch

Betr.: "Fahrlässige Behinderung", Rundschau vom 14. Dezember

Für einen Radarwagen des Ordnungsamtes hier Platz zu beanspruchen und andere Verkehrsteilnehmer wegzuscheuchen, ist der Hammer. Und dann noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen einer "fahrlässigen Behinderung" zu fertigen. An deren Rechtmäßigkeit habe ich erhebliche Zweifel.

Bei Gefahr im Verzuge oder einer anderen wichtigen Notlage kann dies erforderlichenfalls notwendig oder geboten sein. Aber im vorliegenden Fall sicher nicht. Die Messungen können auch an einer anderen Stelle vorgenommen werden. Von daher dürfte die Einschätzung der angerufenen Polizei richtig sein. Es wäre interessant, die Begründung der Maßnahme vom Ordnungsamt zu erfahren.

Den Personalausweis zu verlangen, mag zwar rechtlich möglich sein — aber warum? Die Fahrzeugführerin hat sich ja nicht falsch verhalten. Den Ausweis aber auf Verlangen nicht auszuhändigen und weiter einzubehalten, ist nicht richtig. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätte sich die notwendigen (wofür?) Daten sofort notieren können und musste nicht auf weitere Mitarbeiter warten. Ein Bußgeldbescheid muss nicht zwingend in der Rechtschreibung fehlerfrei sein, aber in den Tatvorwürfen und Zeiten sehr wohl. Das falsche Datum darf nicht sein: Der Vorgang ist dann einzustellen.

Alles in allem gesehen ist dies wieder ein Paradebeispiel, wie die Wuppertaler Stadtverwaltung mit den Bürgern umgeht: Von oben herab und absolut rechthaberisch. Siehe das tägliche Debakel beim Einwohnermeldeamt...

Jörg Wehmann, Agnes-Miegel-Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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