Leser „Geschmäckle“ beiderseitig

Betr.: Tanztheater / Kündigung von Adolphe Binder

Die Stadt macht Adolphe Binder Vorwürfe, ein paar Tage vergehen und Adolphe Binder regiert öffentlich mit einem Statement. Ein solches ist eine legitime Rechtfertigung oder Richtigstellung aus ihrer Sicht. Allerdings tauchen da Rechtfertigungen auf, die wenig überzeugen.

Man wirft Adolphe Binder vor, dass ein Spielplan für 2018/2019 nicht vorliegt. Frau Binder setzt dagegen, dass sie diesen Spielplan bereits im vergangenen Jahr erstellt habe und dieser der Geschäftsführung seit Monaten vorliegt. Was ist denn das für eine unpräzise Aussage – „seit Monaten vorliegt“? Adolphe Binder müsste doch bei einem solchen wichtigen Spielplan exakt den Tag benennen können, wann sie den Plan vorgelegt hat.

Damit nicht genug. Auch dem Beirat soll der Plan seit Juni vorliegen. Aber auch da wieder wenig präzise. Was bedeutet seit Juni? Vor gut zwei Wochen, oder vor vier oder sechs Wochen?

Ein weiterer Vorwurf lautet, Adolphe Binder hätte bei einer Dienstreise eine private Begleitung gehabt, die Kosten dafür aber über die Stadt abgerechnet. Was sagt sie dazu? Bisher nichts. Nun könnte man ein solches Thema als „Peanuts“ abhaken, was es aber arbeitsrechtlich betrachtet nicht ist. Schnell kann sich daraus der Vorwurf der Vorteilsnahme entwickeln.

Weiter beklagt Frau Binder die aus ihrer Sicht höchst unglückliche Konstellation, dass ein kaufmännischer Geschäftsführer über sämtliche Kompetenzen verfügt und damit die künstlerische Zukunft des Tanzensembles bestimmt. Eine Kritik, die man durchaus nachvollziehen kann. Nur sei die Frage erlaubt, ob das nicht bereits bei der Einstellung für sie erkennbar war, denn ein Organigramm hat man ihr doch hoffentlich vorgelegt.

Bleibt die Frage, wie es weitergeht. Entscheidet sich Adolphe Binder auch für den juristischen Weg über ein Arbeitsgericht, ähnlich wie Paschalis? Dann wäre ihre öffentliche Rechtfertigung unklug, denn man könnte ihr Statement unter Umständen gegen sie verwenden. Die Stadt hält sich dagegen öffentlich zurück. Logisch, denn bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung wären vorab veröffentliche Positionen höchst unklug.

Diese Story wird Wuppertal noch weiter beschäftigen. Egal wie ein Arbeitsgericht entscheidet: Ein „Geschmäckle“ bleibt zurück – und das auf beiden Seiten.

Hans Schneider

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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